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Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zu

  1. Es besteht hier aus früheren Zeiten eine Ladezone, die ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich. Zu
  2. Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstr. /Goldsteinstr. dienen. Zu
  3. Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3-4 Parkplätze geschaffen werden. Zu
  4. Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeit der Passage werden durch die Maßnahme verbessert.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2009, OF 894/5

Betreff:

Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Zone des eingeschränkten Halteverbots in der Odenwaldstraße zwischen Breubergstr. und Goldsteinstr. aufzuheben.
  2. Im Kurvenbereich Odenwaldstraße/ Goldsteinstraße (Nordwest-Ecke) eine Markierung anzubringen, um das illegale Parken zu verdeutlichen.
  3. Den Bereich des Halteverbots in der Goldsteinstraße auf der Südseite zwischen der Einmündung Odenwaldstraße und Hausnummmer 55 zu beschränken.
  4. Die Halteverbotsmarkierung in der Goldsteinstraße (Südliche Fahrbahnseite) vor dem Durchgang zur Jugenheimerstr.(Gängelchen) um 2-3 Meter zu verlängern.

Begründung:

Zu

  1. Es besteht hier aus früheren Zeiten eine Ladezone, die ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich.

Zu 2. Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstr. /Goldsteinstr. dienen.

Zu 3. Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3-4 Parkplätze geschaffen werden.

Zu 4. Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeit der Passage werden durch die Maßnahme verbessert.

Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2009Sie sind hier
    OFOF 894/5Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. September 2009OMOM 3616Parkordnung in der Odenwaldstraße und GoldsteinstraßeDirektanregung
  3. 14. April 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 533Parkordnung in der Odenwaldstraße und GoldsteinstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 36 · 25.09.2009
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3616 2009 Die Vorlage OF 894/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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