Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße
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Zu
- Es besteht hier aus früheren Zeiten eine Ladezone, die ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich. Zu
- Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstr. /Goldsteinstr. dienen. Zu
- Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3-4 Parkplätze geschaffen werden. Zu
- Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeit der Passage werden durch die Maßnahme verbessert.
Inhalt
Antrag vom 10.09.2009, OF 894/5
Betreff:
Parkordnung in der Odenwaldstraße und Goldsteinstraße
Der Magistrat wird gebeten,
- die Zone des eingeschränkten Halteverbots in der Odenwaldstraße zwischen Breubergstr. und Goldsteinstr. aufzuheben.
- Im Kurvenbereich Odenwaldstraße/ Goldsteinstraße (Nordwest-Ecke) eine Markierung anzubringen, um das illegale Parken zu verdeutlichen.
- Den Bereich des Halteverbots in der Goldsteinstraße auf der Südseite zwischen der Einmündung Odenwaldstraße und Hausnummmer 55 zu beschränken.
- Die Halteverbotsmarkierung in der Goldsteinstraße (Südliche Fahrbahnseite) vor dem Durchgang zur Jugenheimerstr.(Gängelchen) um 2-3 Meter zu verlängern.
Begründung:
Zu
- Es besteht hier aus früheren Zeiten eine Ladezone, die ein längeres Parken werktags zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Diese Regelung ist heute nicht mehr sinnvoll. Durch die Maßnahme ist ein durchgehendes Parken für die Anwohner möglich.
Zu 2. Wegen der in der Kurve parkenden Fahrzeuge sind die Sichtbeziehungen zum Gegenverkehr eingeschränkt. Als Muster für die Maßnahme kann die Situation Kandelstr. /Goldsteinstr. dienen.
Zu 3. Der Bereich des Halteverbots reicht heute bis zu Hausnummer 59 und erscheint als zu weitreichend. Durch die Maßnahme könnten 3-4 Parkplätze geschaffen werden.
Zu 4. Die Sichtbeziehungen und die Zugänglichkeit der Passage werden durch die Maßnahme verbessert.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2009Sie sind hierOFOF 894/5Parkordnung in der Odenwaldstraße und GoldsteinstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. September 2009OMOM 3616Parkordnung in der Odenwaldstraße und GoldsteinstraßeDirektanregung
- 14. April 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 533Parkordnung in der Odenwaldstraße und GoldsteinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme