Vergabe subventionierter Parkplätze an Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt/Altstadt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt/Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die gültigen Regelungen zur Vergabe subventionierter Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt/ der Altstadt so anzupassen, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner, die ein Fahrzeug ausschließlich privat - also weder ganz oder teilweise für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke - nutzen, bei der Vergabe subventionierter Parkplätze berücksichtigt werden können. Diese neue Regelung sollte insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner einschließen, die ihr Fahrzeug für einen längeren Zeitraum von einem Anbieter gemietet haben, aber nachweisen können, dass dieses Fahrzeug ausschließlich vom Mieter selbst für private Zwecke genutzt wird. Begründung: Die entsprechenden Regelungen beruhen auf Magistratsbeschlüssen aus den 70er- und 80er-Jahren. Grundvoraussetzung war seinerzeit, dass die antragstellende Person auch im Fahrzeugschein eingetragen ist. Mittlerweile gibt es aber Geschäftsmodelle, bei denen der Nutzer des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber gleichwohl der einzige regelmäßige Nutzer des Fahrzeugs ist. Bewohnerinnen und Bewohner, die ein solches Fahrzeug besitzen verlieren nach bisheriger Regelung die Anspruchsberechtigung auf einen solchen Parkplatz, obwohl sie vorher jahrelang einen solchen Parkplatz genutzt haben.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2019, OF 886/1
Betreff: Vergabe subventionierter Parkplätze an Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt/Altstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die gültigen Regelungen zur Vergabe subventionierter Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt/ der Altstadt so anzupassen, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner, die ein Fahrzeug ausschließlich privat - also weder ganz oder teilweise für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke - nutzen, bei der Vergabe subventionierter Parkplätze berücksichtigt werden können. Diese neue Regelung sollte insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner einschließen, die ihr Fahrzeug für einen längeren Zeitraum von einem Anbieter gemietet haben, aber nachweisen können, dass dieses Fahrzeug ausschließlich vom Mieter selbst für private Zwecke genutzt wird.
Begründung: Die entsprechenden Regelungen beruhen auf Magistratsbeschlüssen aus den 70er- und 80er-Jahren. Grundvoraussetzung war seinerzeit, dass die antragstellende Person auch im Fahrzeugschein eingetragen ist. Mittlerweile gibt es aber Geschäftsmodelle, bei denen der Nutzer des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber gleichwohl der einzige regelmäßige Nutzer des Fahrzeugs ist. Bewohnerinnen und Bewohner, die ein solches Fahrzeug besitzen verlieren nach bisheriger Regelung die Anspruchsberechtigung auf einen solchen Parkplatz, obwohl sie vorher jahrelang einen solchen Parkplatz genutzt haben.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. März 2019 brachte SPD im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2019 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Die PARTEI und U.B.