Stadtentwicklungsplanung hat mehrere Ziele
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Antrag vom 30.10.2003, OF 846/9
Betreff:
Stadtentwicklungsplanung hat mehrere Ziele
In dem o.a. Magistratvortrag geht es um das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm.
Im ersten Satz steht dort: Die Erhaltung der Attraktivität als Wirtschaftsstandort ist oberstes Ziel der Stadtentwicklungsplanung."
Nein: Stadtentwicklungsplanung sollte mehrere Ziele als gleichwertig anstreben, z.B. friedliches Zusammenleben, Naturerhaltung, ausreichende und vielfältige Freizeitaktivitäten, angemessener Wohnraum. Gesunde wirtschaftliche Entwicklung gehört auch dazu.
Darum wird M 152 mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass im ersten Satz "oberstes" durch " ein" ersetzt wird.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152 Zuständige Ortsbeiräte: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2003MM 152Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (ehemals Industriekarte)Magistratsvortrag
- 30. Oktober 2003Sie sind hierOFOF 846/9Stadtentwicklungsplanung hat mehrere ZieleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme