Anschaffung zweier Friedhofswagen für den Bonameser Friedhof
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Friedhof Die Wege auf den Friedhöfen, hier auch auf dem Bonameser Friedhof werden immer länger. Um die Pflanzen, die Erde, die Gestecke zur Grabstelle zu transportieren werden Friedhofswagen benötigt. Laut einem eingeholten Angebot betragen die Kosten für einen Friedhofswagen (s. Anlage) 568,00 € netto zuzüglich 40,00 € Versandkosten.
Inhalt
Antrag vom 15.06.2015, OF 821/10
Betreff: Anschaffung zweier Friedhofswagen für den Bonameser Friedhof Die Wege auf den Friedhöfen, hier auch auf dem Bonameser Friedhof werden immer länger. Um die Pflanzen, die Erde, die Gestecke zur Grabstelle zu transportieren werden Friedhofswagen benötigt. Laut einem eingeholten Angebot betragen die Kosten für einen Friedhofswagen (s. Anlage) 568,00 € netto zuzüglich 40,00 € Versandkosten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Mittel für zwei Friedhofswagen, für den Bonameser Friedhof, zur Verfügung zu stellen und diese anzuschaffen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2015Sie sind hierOFOF 821/10Anschaffung zweier Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015OMOM 4285Anschaffung zweier Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofDirektanregung
- 24. August 2015STST 1223Anschaffung zweier Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofStellungnahme
- 29. September 2015OIBOIB 375Anschaffung von zwei Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofBudget-Initiative
- 29. September 2015OFOF 875/10Anschaffung von zwei Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
- 21. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1773Anschaffung von zwei Friedhofswagen für den Bonameser FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme