Straßenreinigung im Ortsbezirk 9
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung im Ortsbezirk 9 in den nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Intervallen und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird.
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen- und Gehwegreinigung im Ortsbezirk 9 in den nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Intervallen und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Begründung: Gemäß § 4 der Straßenreinigung sind selbst in der einfachsten Reinigungsklasse I die Straßen einmal in der Woche zu reinigen. Zu reinigen sind sowohl die Straßen als auch die Gehwege. In einigen Straßen des Ortsbezirks hat sich infolge unzureichender Reinigung das Unkraut an den Abflusszonen der Straßenränder mittlerweile so weit ausgebreitet, dass der ordnungsgemäße Abfluss von Regenwasser gerade bei Starkregenereignissen nicht mehr gewährleistet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. August 2024 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.09.2024 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)