Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Strecke der Main-Weser-Bahn, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt, eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage für die Anpflanzungen möge die als Anlage beigefügte Zeichnung mit jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - diese Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für die Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baumstandorte. - Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen; - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben; - für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart. Begründung: Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel zwar nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen z. B. zu einer Senkung der Umgebungstemperatur an heißen Tagen bei. Gewisse Bereiche der Stadt von einer Begrünung ohne zwingende Gründe auszunehmen, ist mit dem Allgemeinwohl nicht vereinbar.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2011, OF 81/9
Betreff: Begrünung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße mittels Baumpflanzungen Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Strecke der Main-Weser-Bahn, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt,
eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage für die Anpflanzungen möge die als Anlage beigefügte Zeichnung
mit jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - diese Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für die Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baumstandorte. - Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen; - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben; - für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart.
Begründung: Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel zwar nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen z. B. zu einer Senkung der Umgebungstemperatur an heißen Tagen bei. Gewisse Bereiche der Stadt von einer Begrünung ohne zwingende Gründe auszunehmen, ist mit dem Allgemeinwohl nicht vereinbar.Nebenvorlage: Antrag vom 08.12.2011, OF 238/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. August 2011 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.