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Spaß mit Makro: Wie die ABG die ortsübliche Vergleichsmiete reguliert

Vorlagentyp: OFGRÜNE
1 SitzungAbgelehnt

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

ortsübliche Vergleichsmiete reguliert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH als kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Frankfurt am Main als unternehmerisches Ziel die Regulierung der ortsüblichen Vergleichsmiete in ihre Statuten aufnimmt. Technisch ist hierzu der eventuelle Anstieg des Mietzinses über die beiden zeitlich vorausgehenden qualifizierten Mietspiegel zu ermitteln und unter Berücksichtigung des Lagekriteriums sodann zum Beginn des folgenden Geschäftsjahrs für die Mietwohnungen im Bestand der ABG äquivalent zurückzunehmen. Sollte die vorgehaltene Anzahl an Mietwohnungen hierzu nicht hinreichend sein, ist entsprechend zuzukaufen. Als unternehmerische Kennzahl ist die Umsatzrendite im Segment Mietwohnungsbestand geschäftsberichtlich aufzunehmen; die Finanzierung erfolgt über Ergebnisverrechnung. Begründung: Stagnierende Mieten haben nach bisherigen Verfahren keinen direkten Einfluss auf einen qualifizierten Mietspiegel. Denn nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB werden nicht die aktuellen Marktmieten abgebildet, sondern die Mieten, die in den letzten davorliegenden vier Jahren geändert oder neu vereinbart wurden. Durch diesen Bias steigt das Mietzinsniveau exponentiell an. Als kommunale Erste-Hilfe-Maßnahme gegenüber der letztlich durch die Niedrigzinspolitik der EZB bedingten Flucht in Betongold ist hier das Mietspiegelfieber mit gleicher makroökonomischer Medizin zu behandeln. Im Übrigen zum Wohle aller Marktteilnehmer.

Inhalt

Antrag vom 26.04.2019, OF 793/2

Betreff: Spaß mit Makro: Wie die ABG die ortsübliche Vergleichsmiete reguliert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH als kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Frankfurt am Main als unternehmerisches Ziel die Regulierung der ortsüblichen Vergleichsmiete in ihre Statuten aufnimmt. Technisch ist hierzu der eventuelle Anstieg des Mietzinses über die beiden zeitlich vorausgehenden qualifizierten Mietspiegel zu ermitteln und unter Berücksichtigung des Lagekriteriums sodann zum Beginn des folgenden Geschäftsjahrs für die Mietwohnungen im Bestand der ABG äquivalent zurückzunehmen. Sollte die vorgehaltene Anzahl an Mietwohnungen hierzu nicht hinreichend sein, ist entsprechend zuzukaufen. Als unternehmerische Kennzahl ist die Umsatzrendite im Segment Mietwohnungsbestand geschäftsberichtlich aufzunehmen; die Finanzierung erfolgt über Ergebnisverrechnung.

Begründung: Stagnierende Mieten haben nach bisherigen Verfahren keinen direkten Einfluss auf einen qualifizierten Mietspiegel. Denn nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB werden nicht die aktuellen Marktmieten abgebildet, sondern die Mieten, die in den letzten davorliegenden vier Jahren geändert oder neu vereinbart wurden. Durch diesen Bias steigt das Mietzinsniveau exponentiell an. Als kommunale Erste-Hilfe-Maßnahme gegenüber der letztlich durch die Niedrigzinspolitik der EZB bedingten Flucht in Betongold ist hier das Mietspiegelfieber mit gleicher makroökonomischer Medizin zu behandeln. Im Übrigen zum Wohle aller Marktteilnehmer.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. April 2019 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.05.2019 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 31 · 13.05.2019
TO I, TOP 18
Abgelehnt
Die Vorlage OF 793/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme)

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Ortsbeiratssitzung