Mindestabstand beim Überholen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat Maßnahmen prüft, um den Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Radfahrern an der Eschersheimer Landstraße sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit im Radverkehr zu erhöhen und ein Überholverbot zu vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um den mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung eingeführten Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen an der neugestalteten Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße sicherzustellen.
Begründung
Der Umbau der Eschersheimer Landstraße diente u.a. der Sicherheit im Radverkehr. An einigen Stellen wurde jedoch bei der Neuplanung aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Verbindung mit dem Wunsch, möglichst viele Stellplätze zu erhalten, der - damals nur empfohlene - Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Radfahrenden unterschritten. Mit der Novelle der StVO wird die Sicherheit des Radverkehrs Priorität eingeräumt und ein Mindestabstand von 1,5m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen durch Kraftfahrzeuge wird nun festgeschrieben. Damit entsteht de facto ein Überholverbot von Radfahrenden an der Eschersheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße, das die Leistungsfähigkeit der Straße einschränken könnte. Es sollte daher geprüft werden, welche Maßnahmen geeignet wären, um die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholen sicherzustellen und möglichst ein solches Verbot zu verhindern, wie etwa Tempo 30, die Verbreiterung des Radschutzstreifens an Engstellen notfalls zu Lasten von Stellplätzen oder eine bauliche Trennung des Radschutzstreifens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. März 2020 brachte SPD im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.05.2020 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme)