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Parkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren

Vorlagentyp: OFBFF
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Länge der für zwei Elektroautos an der Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 zur Verfügung stehenden Parkfläche von derzeit gerade einmal 8,40 Meter gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auf 11,50 Meter zu erweitern, damit dort zukünftig problemlos das gleichzeitige Laden von zwei Elektroautos möglich ist. Die Erweiterung kann in Richtung des ebenfalls an dieser Stelle befindlichen Parkscheinautomaten vorgenommen werden. Hierfür müssen lediglich einige Fahrradbügel entfernt werden, die nach der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in zusätzliche Fahrradabstellplätze in diesem Bereich entbehrlich sind, da nie voll ausgelastet (siehe Fotos 1 + 2). Ergänzt werden soll diese Maßnahme idealerweise durch die Aufbringung einer Bodenmarkierung in blauer Farbe und mit E-Ladesymbolen an der Ladesäule, um besser kenntlich zu machen, dass es sich um eine Parkfläche ausschließlich für Elektroautos handelt.

Begründung

Die Normlänge für eine Parkbucht in Längsstellung zur Fahrbahn beträgt gemäß RASt mindestens 5,75 m, bei beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen. Die derzeit an der vor der Bethmannstraße 3 befindlichen Ladesäule für zwei E-Autos vorhandene Parkfläche ist jedoch lediglich 8,40 Meter lang, so dass dort ein problemloses gleichzeitiges Laden von zwei Autos nur schwer oder gar nicht möglich ist. Zudem wird regelmäßig die Einfahrt zum Posthof des Rathauses Römer verstellt. Da der Bedarf an E-Ladekapazität in der Innenstadt hoch ist und an dieser Stelle seit der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in Fahrradstellplätze ein Überangebot an Fahrradbügeln besteht, bietet sich zur Lösung die oben beschriebene Verfahrensweise an. Durch das Aufbringen einer ganzflächigen Bodenmarkierung wird zudem die E-Ladesäule besser sichtbar gemacht und das versehentliche Abstellen von Autos mit Verbrennungsmotor in diesem Bereich verhindert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. März 2023 brachte BFF im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2023 im OBR 1 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 34
Abgelehnt
Die Vorlage OF 787/1 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung