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Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend zu überprüfen, da der offene Konsum von Cannabis in diesen Zonen als störend empfunden wird. Der Ortsbeirat wird gebeten, zu berichten, wie das bestehende Verbot kontrolliert wird und welche Sanktionen bei Verstößen zur Verfügung stehen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Vor einigen Monaten wurde der Cannabiskonsum legalisiert, allerdings gibt es klar definierte Verbotszonen. Die sog. Bubatzkarte - Abstandsregeln in Farbe weist die Flächen aus.

"§ 5 Konsumverbot

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

  1. in Schulen und in deren Sichtweite,
  2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
  3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
  4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
  5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben."

Die Flächen auf denen Konsum im Nordend erlaubt ist, sind sehr eingeschränkt. Trotzdem wird überall im Nordend offen konsumiert. Die Geruchsbelästigung im öffentlichen Raum, gerade auch auf Plätzen und in den Parks wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile als sehr störend empfunden.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:

Wie wird das bestehende Konsumverbot von Cannabis im Nordend kontrolliert?

Welche Sanktionen, Strafen stehen den Ordnungsbehörden bei Zuwiderhandlungen zur Verfügung?

Wie viele Sanktionen wurden bislang bei Verstoß gegen das Konsumverbot in Frankfurt verhängt?

Begründung

im Nordend Vor einigen Monaten wurde der Cannabiskonsum legalisiert, allerdings gibt es klar definierte Verbotszonen. Die sog. Bubatzkarte - Abstandsregeln in Farbe weist die Flächen aus. "§ 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben." Die Flächen auf denen Konsum im Nordend erlaubt ist, sind sehr eingeschränkt. Trotzdem wird überall im Nordend offen konsumiert. Die Geruchsbelästigung im öffentlichen Raum, gerade auch auf Plätzen und in den Parks wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile als sehr störend empfunden. Dies vorausgeschickt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Oktober 2024 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2024 im OBR 3 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 33 · 07.11.2024
TO I, TOP 27
Abgelehnt
Die Vorlage OF 776/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne1 SPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU2 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 2 SPD (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung