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Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2024, OF 776/3 Betreff: Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend Vor einigen Monaten wurde der Cannabiskonsum legalisiert, allerdings gibt es klar definierte Verbotszonen. Die sog. Bubatzkarte - Abstandsregeln in Farbe weist die Flächen aus. "§ 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben." Die Flächen auf denen Konsum im Nordend erlaubt ist, sind sehr eingeschränkt. Trotzdem wird überall im Nordend offen konsumiert. Die Geruchsbelästigung im öffentlichen Raum, gerade auch auf Plätzen und in den Parks wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile als sehr störend empfunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wie wird das bestehende Konsumverbot von Cannabis im Nordend kontrolliert? Welche Sanktionen, Strafen stehen den Ordnungsbehörden bei Zuwiderhandlungen zur Verfügung? Wie viele Sanktionen wurden bislang bei Verstoß gegen das Konsumverbot in Frankfurt verhängt?Beratung im Ortsbeirat: 3