Zugang zur Engen Gasse
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Enge Gasse ist ein Fußweg von der Straße Alt Eschersheim zur Endbornstraße. Die Zufahrt von Alt Eschersheim zu diesem Weg ist durch einen Pfosten hinter dem Bürgersteig versperrt. Nun wird vor dem Pfosten ständig auf dem Bürgersteig geparkt. Fußgänger müssen sich dann hinter dem Pfosten an dem betreffenden Auto vorbeidrücken oder im Zweifelsfall sogar über die Fahrbahn ausweichen. Da der Bürgersteig ein stark frequentierter Schulweg ist, ist dies ein untragbarer Zustand. Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, den bestehenden Pfosten vom Fußweg auf den Bürgersteig zu versetzen (ggf. noch einen zweiten Pfosten zu setzen), sodaß dort nicht mehr auf dem Bürgersteig geparkt werden kann.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2008, OF 750/9
Betreff:
Zugang zur Engen Gasse
Die Enge Gasse ist ein Fußweg von der Straße Alt Eschersheim zur Endbornstraße. Die Zufahrt von Alt Eschersheim zu diesem Weg ist durch einen Pfosten hinter dem Bürgersteig versperrt.
Nun wird vor dem Pfosten ständig auf dem Bürgersteig geparkt. Fußgänger müssen sich dann hinter dem Pfosten an dem betreffenden Auto vorbeidrücken oder im Zweifelsfall sogar über die Fahrbahn ausweichen. Da der Bürgersteig ein stark frequentierter Schulweg ist, ist dies ein untragbarer Zustand.
Der Ortsbeirat fordert deshalb den Magistrat auf, den bestehenden Pfosten vom Fußweg auf den Bürgersteig zu versetzen (ggf. noch einen zweiten Pfosten zu setzen), sodaß dort nicht mehr auf dem Bürgersteig geparkt werden kann.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2008Sie sind hierOFOF 750/9Zugang zur Engen GasseOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2008OMOM 2627Zugang zur Engen GasseDirektanregung
- 18. November 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1631Zugang zur Engen GasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme