Schlaglöcher in der Straße Hohe Brück beseitigen!
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Brück beseitigen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt mit der Beseitigung der Schlaglöcher in der Straße Höhe Brück im Mündungsbereich Erlenbacher Stadtweg zu beauftragen. Begründung: Die durch die winterlichen Witterungseinflüsse entstandenen Schlaglöcher sind für Autofahrer ein Ärgernis und können für Fahrradfahrer sogar eine Gefahr darstellen; sie sollten schnellstens beseitigt werden.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2012, OF 75/13
Betreff: Schlaglöcher in der Straße Hohe Brück beseitigen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das zuständige Amt mit der Beseitigung der Schlaglöcher in der Straße Höhe Brück im Mündungsbereich Erlenbacher Stadtweg zu beauftragen.
Begründung: Die durch die winterlichen Witterungseinflüsse entstandenen Schlaglöcher sind für Autofahrer ein Ärgernis und können für Fahrradfahrer sogar eine Gefahr darstellen; sie sollten schnellstens beseitigt werden.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2012Sie sind hierOFOF 75/13Schlaglöcher in der Straße Hohe Brück beseitigen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012OMOM 1298Schlaglöcher in der Straße Hohe Brück beseitigenDirektanregung
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1258Schlaglöcher in der Straße Hohe Brück beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme