Bebauungsplan Gewerbegebiet Heerstraße
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Antrag vom 07.02.2006, OF 749/7
Betreff:
Bebauungsplan Gewerbegebiet Heerstraße
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Bebauungsplan 854 nur mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zuzustimmen:
Die vorgesehene verdichtete Bebauung auf dem Parkplatz an der Kreuzung Heerstraße - Ludwig-Landmann-Straße wird nicht weiterverfolgt (Seite 15 / 5.2.6.), da dieser Parkplatz einerseits als Park + Ride-Parkplatz ausgewiesen ist und für die umliegende Wohnbevölkerung ein wichtiger Ausweichparkplatz ist.
Auf der Seite 14 /5.2.3 wird der folgende Satz "Für die beiden vorhandenen Gewerbebetriebe gibt es noch keine konkreten Ersatzstandorte" durch folgenden Satz ergänzt: "Eine Verlagerung wird nur im Einvernehmen mit den derzeitigen Nutzern erfolgen".
Auf der Seite 16 / 6.1.1 wird der Satz "Eine vollständige Sperrung dieser Straße (Stierstädter Straße) wird nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse allerdings nicht möglich sein." Wird durch folgende Formulierung ersetzt: " es wird sichergestellt, dass die Stierstädter Straße nicht als Zufahrt für LKW in das Gewerbegebiet genutzt werden kann, auch wenn eine vollständige Sperrung . .(siehe oben)
4. Zu Seite 13f/5,2,2und 34 f/ 9.1.2: Großflächiger Einzelhandel in Form von Verbrauchermärkten wird von der Stadtverordnetenversammlung an dieser Stelle ausdrücklich nicht gewünscht. Dieser würde zu einer weiteren Verödung des Einkaufszentrums der "Heinrich-Lübke-Siedlung" führen. Allenfalls können Ersatzflächen für vorhandene Einzelhandelsgeschäfte (Minimal) vorgesehen werden. Der Bebauungsplan ist in diesem Punkt zu ändern.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.01.2006, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2006MM 23Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich.1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 7. Februar 2006OAOA 2229Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 20.01.2006, M 23Anregung
- 7. Februar 2006Sie sind hierOFOF 749/7Bebauungsplan Gewerbegebiet HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und fraktionslos gegen GRÜNE (=Ablehnung) bei Enthaltung FARBECHTE und RÖDELHEIMER zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, RÖDELHEIMER und FARBECHTE