Grundwasserstand in Enkheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen den Grundwasserspiegel in Enkheim soweit abzusenken, damit künftig das Eindringen von Wasser in die dort befindlichen Gebäude ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist Hessenwasser zu verpflichten, die Mehrkosten für die Erschließung des Neubaugebietes Leuchte, die durch die Aufgabe des Pumpwerkes in Enkheim entstanden ist, zu übernehmen. Zudem sind die stillgelegten Pumpeinrichtungen im Enkheimer Wald einschließlich des Pumpwerkes in Enkheim wieder umgehend in Betrieb zu setzen. Weiterhin soll das gesamte Kanalnetz in Bergen-Enkheim dahingehend überprüft werden, ob es geeignet ist, das anfallende Wasser bei Starkregen aufzunehmen. Über die Fortschritte der Maßnahmen ist kurzfristig zu berichten. Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass künftig die Gebäude in Enkheim nicht durch den hohen Grundwasserspiegel geschädigt werden. Einer der Gründe des hohen Grundwasserspiegels ist nachweislich die Abschaltung des Pumpwerkes in Enkheim, bei der die notwendigen Formalien gemäß des Grenzänderungsvertrages nicht eingehalten wurden. Insofern ist eine Regressnahme von Hessenwasser in Betracht zu ziehen. Die bisher vorgestellten Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf das Neubaugebiet Leuchte.
Inhalt
Antrag vom 30.10.2016, OF 74/16
Betreff: Grundwasserstand in Enkheim
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen den Grundwasserspiegel in Enkheim soweit abzusenken, damit künftig das Eindringen von Wasser in die dort befindlichen Gebäude ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist Hessenwasser zu verpflichten, die Mehrkosten für die Erschließung des Neubaugebietes Leuchte, die durch die Aufgabe des Pumpwerkes in Enkheim entstanden ist, zu übernehmen. Zudem sind die stillgelegten Pumpeinrichtungen im Enkheimer Wald einschließlich des Pumpwerkes in Enkheim wieder umgehend in Betrieb zu setzen. Weiterhin soll das gesamte Kanalnetz in Bergen-Enkheim dahingehend überprüft werden, ob es geeignet ist, das anfallende Wasser bei Starkregen aufzunehmen. Über die Fortschritte der Maßnahmen ist kurzfristig zu berichten.
Begründung: Es muss sichergestellt werden, dass künftig die Gebäude in Enkheim nicht durch den hohen Grundwasserspiegel geschädigt werden. Einer der Gründe des hohen Grundwasserspiegels ist nachweislich die Abschaltung des Pumpwerkes in Enkheim, bei der die notwendigen Formalien gemäß des Grenzänderungsvertrages nicht eingehalten wurden. Insofern ist eine Regressnahme von Hessenwasser in Betracht zu ziehen. Die bisher vorgestellten Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf das Neubaugebiet Leuchte.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 74/16Grundwasserstand in EnkheimOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
- 1. November 2016OMOM 791Grundwasserstand in EnkheimDirektanregung
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 463Grundwasserstand in EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF