Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen. (Schulwegsicherung in Tempo 30 Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Nach ca. 2 Jahren Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ab ca. Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Strasse Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2008, OF 732/6
Betreff:
Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Dies können unauffällige Geschwindigkeitskontrollen mit Anzeige bei Überschreitung, aber auch andere Maßnahmen, wie Anbringen von Piktogrammen oder Hinweisschildern, sein. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren.
Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können.
Begründung:
Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen. (Schulwegsicherung in Tempo 30 Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten).
Von Anwohnern wird nun folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Nach ca. 2 Jahren Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ab ca. Stroofstraße 14 abnehmend).
Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Strasse Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben.
Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2008Sie sind hierOFOF 732/6Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Februar 2008OMOM 1981Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzierenDirektanregung
- 15. April 2008STST 527Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzierenStellungnahme
- 5. September 2008Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1356Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP und BFF zu b) Annahme bei Enthaltung BFF