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Ansprechperson für ein inklusives Bornheim/Ostend

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat von Frankfurt am Main schlägt vor, eine ehrenamtliche Ansprechperson für Inklusion und Barrierefreiheit in Bornheim/Ostend zu benennen. Dies soll helfen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und konkrete Anliegen vor Ort besser aufnehmen und weiterleiten zu können. Ziel ist es, einen "Ort für alle" zu schaffen, an dem Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

  1. Der Ortsbeirat benennt eine ehrenamtliche Ansprechperson für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit für Bornheim/Ostend mit besonderem Fokus auf die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Ansprechperson handelt ausschließlich vermittelnd und gibt keine verbindlichen Auskünfte im Namen der Stadt Frankfurt am Main oder des Ortsbeirats.

Die Ansprechperson soll als niedrigschwellige Ansprechmöglichkeit Anliegen aufnehmen, an die richtigen Stellen weiterleiten bzw. Informationen über die richtigen Anlaufstellen weitergeben, und soll Kontakte und Vernetzungsmöglichkeiten für Bürger:innen, Vereine, Initiativen und Einrichtungen im Ortsbezirk vermitteln. Die Ansprechperson wirkt somit als Bindeglied zwischen Stadtteil, Ortsbeirat, bestehenden städtischen Gremien und Angeboten, sowie der FBAG; sie kann entweder eine Person aus dem Kreis der Mitglieder des Ortsbeirat 4 sein oder eine externe Person. Falls eine externe Person benannt wird, soll der Ortsbeirat diese bei allen relevanten Tagesordnungspunkten regelmäßig als sachkundige Person zuladen und kann ihr im Rahmen der hierfür geltenden Vorschriften das Wort erteilen, um bei den Beratungen des Ortsbeirates den Blick auf Inklusion und Teilhabe einzubringen.

Die Aufgabe erfolgt ausdrücklich ergänzend bzw. vermittelnd zu bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Stadt Frankfurt am Main und ersetzt keine fachliche oder rechtliche Beratung. Die nähere Ausgestaltung der Aufgabe, insbesondere Aufgabenprofil, Schulungsbedarfe, Kommunikation und Zusammenarbeit mit bestehenden Stellen, erfolgt im Benehmen mit der Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main und der FBAG. Die Benennung der Ansprechperson erfolgt dann durch den Ortsbeirat 4.

  1. Der Ortsbeirat 4 beabsichtigt, im Rahmen seiner Verfügungsmittel kleinere Projekte und Maßnahmen zur Förderung von Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit im Ortsbezirk mit bis zu insgesamt 2.000 Euro zu ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere inklusive Veranstaltungen, Informationsangebote, niedrigschwellige Beteiligungsformate oder kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Über einzelne Förderungen entscheidet der Ortsbeirat im Rahmen gesonderter Beschlüsse.

Begründung

Inklusion bedeutet, den Ortsbezirk Bornheim und Ostend als einen "Ort für alle" weiterzuentwickeln, an dem alle Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen oder Lebenssituationen gleichberechtigt am gemeinsamen gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

In Gesprächen mit Bürger:innen des Ortsbezirks, dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main sowie der Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft (FBAG) wurde deutlich, dass ergänzend zu den bestehenden zentralen Angeboten der Stadt ein Bedarf an einer lokalen, niedrigschwelligen Ansprechmöglichkeit besteht. Diese soll insbesondere dabei helfen, konkrete Anliegen aus dem Stadtteil frühzeitig aufzunehmen, zu bündeln und an zuständige Stellen weiterzugeben.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig sollen auch Schnittstellen zu weiteren Teilhabebedarfen berücksichtigt werden, etwa:

- ältere Menschen mit Unterstützungs- oder Mobilitätsbedarf (in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat), - Menschen mit temporären Einschränkungen, Familien und Kinder mit besonderen Bedürfnissen (zusammen mit den Kinderbeauftragten), - Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, - Personen mit sprachlichen oder digitalen Zugangsbarrieren.

Die vorgeschlagene ehrenamtliche Ansprechperson soll bestehende Strukturen nicht ersetzen, sondern diese sinnvoll ergänzen und zur besseren Vernetzung im Stadtteil beitragen. Wünschenswert wäre, wenn die Ansprechperson über eine gute Anbindung an die FBAG verfügt. Gleichzeitig kann das Thema Inklusion und Teilhabe durch regelmäßige Berichte und Anregungen in den Sitzungen des Ortsbeirats dauerhaft im Ortsbeirat verankert werden.

Die Kombination aus:

- Benennung einer lokalen ehrenamtlichen Ansprechperson als unmittelbarer Kontaktmöglichkeit vor Ort,

- sowie der gezielten Unterstützung kleiner Projekte

ermöglicht sowohl kurzfristige praktische Verbesserungen als auch den Aufbau nachhaltiger Strukturen für mehr Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit im Ortsbezirk 4.

Die Benennung einer ehrenamtlichen Ansprechperson ist mit den Aufgaben des Ortsbeirates vereinbar. Nach § 82 Abs. 3 HGO hat der Ortsbeirat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte konkretisiert dies ausdrücklich dahingehend, dass der Ortsbeirat die Beziehungen der Bürgerschaft zu den Organen der Stadt fördern und Kontakte zu den im Ortsbezirk ansässigen Vereinigungen pflegen soll. Die ehrenamtliche Ansprechperson dient genau dieser lokalen Vermittlungs- und Vernetzungsfunktion.

Der Ortsbeirat versteht die vorgeschlagene Struktur als Pilotprojekt, dessen Erfahrungen nach einer angemessenen Erprobungsphase ausgewertet werden, um über die Schaffung solcher Strukturen auf Stadtebene zu entscheiden. Die Erfahrungen können darüber hinaus dann auf Wunsch anderen Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. September 2026 brachte SPD im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2026 im OBR 4 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 4 · 22.09.2026
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage OF 71/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor 1. zu Ziffer 1 wie folgt lautet: "Der Ortsbeirat beschließt, eine ehrenamtliche Ansprechperson für Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit in Bornheim/Ostend mit besonderem Fokus auf die Belange von Menschen mit Behinderungen als sachkundige Person dauerhaft zu seinen Beratungen hinzuzuziehen. Sie soll zugleich den Menschen in Bornheim und im Ostend als Ansprechperson für Fragen und Anliegen zu diesen Themen zur Verfügung stehen. Die Ansprechperson handelt ausschließlich vermittelnd und gibt keine verbindlichen Auskünfte im Namen der Stadt Frankfurt am Main oder des Ortsbeirates." 2. zu Ziffer 2 im ersten Satz die Worte "mit bis zu insgesamt 2.000 Euro" gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

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Ortsbeiratssitzung