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Glauburgbunker

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage 102 wird zurückgestellt, eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für ein Bürgerzentrum oder ähnliches klären und die Absicherung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus. Insbesondere nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Nutzung des zu veräußernden Grundstücks um den Bunker herum ebenfalls durch den Ortsbeirat bestimmt werden kann, ob diese Fläche also dem Platzbereich gleichgestellt ist (Prüfung nach Terassenbereich und restliche umgebende Fläche.)

Inhalt

Antrag vom 22.08.2019, OF 708/3

Betreff: Glauburgbunker

Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage 102 wird zurückgestellt, eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für ein Bürgerzentrum oder ähnliches klären und die Absicherung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus. Insbesondere nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Nutzung des zu veräußernden Grundstücks um den Bunker herum ebenfalls durch den Ortsbeirat bestimmt werden kann, ob diese Fläche also dem Platzbereich gleichgestellt ist (Prüfung nach Terassenbereich und restliche umgebende Fläche.)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2019OAOA 445Glauburgbunker Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102Anregung
  2. 22. August 2019Sie sind hier
    OFOF 708/3Glauburgbunker
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 33 · 22.08.2019
TO I, TOP 14
Beraten
Anregung OA 445 2019 1. a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 708/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Glauburgbunker Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102, wird zurückgestellt. Eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Zwecke betreffen. Insbesondere sind Fragen zum Grundbucheintrag einer dauerhaften Erdgeschossnutzung, zu einem nachhaltigen Mietkonzept für das Erdgeschoss sowie zur Beteiligung aller Interessenten und Betroffenen bei der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für das Erdgeschoss zu klären. Außerdem nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2. und 3. der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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