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Beseitigung des Bahnübergangs in der Oeserstraße jetzt!

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

jetzt! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: - die Planungen für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße, wie auf der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März vorgestellt, fortzuführen, damit der genannte Zeitplan möglichst eingehalten werden kann, nämlich Baubeginn 2016 und Fertigstellung der Unterführung und Schließeung des Bahnübergangs bis Ende 2017; - gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen von Anwohnern durch den Bau der erforderlichen neuen Straßenführung insbesondere wegen durchzuführender Baumaßnahmen und künftigem Verkehrslärm so gering wie möglich gehalten werden und dass im Zuge der Bauleitplanung mit den Betroffenen die hierfür erforderlichen Abstimmungen getroffen werden; - die für die Maßnahme erforderlichen Mittel, die die Stadt aufzubringen hat, sind rechtzeitig durch entsprechende Haushaltsbeschlüsse bereit zu stellen, sodass keine Verzögerungen in der o.g. Zeitplanung der Projektumsetzung eintreten können. Begründung: Die Gründe, die für die Beseitigung des Bahnübergangs Oeserstraße sprechen, sind in der Info-Veranstaltung des Ortsbeirats am 19. März nochmals deutlich geworden. Ebenso wurde deutlich, dass die Planung für eine Unterführung, die den Bahnübergang ersetzen soll, bereits weit fortgeschritten sind, sodass der Baubeginmn für die Maßnahme 2016 in Aussicht gestellt werden konnte und die Fertigstellung für das Jahr 2017. Zudem hat die DB AG klar gemacht, dass auch sie das Projekt auf jeden Fall will und dass der finanzielle Anteil, den sie beizusteuern hat, bereits abrufbereit zur Verfügung steht. So weit wie jetzt waren die Vorbereitungen für die Beseitigung der Schranke noch nie. Auch die Bekenntnisse der beteiligten Partner, DB AG und Stadt, waren noch nie so klar für die Umsetzung der Maßnahme. Deshalb muss das Projekt jetzt mit Nachdruck, bis zur erflogreichen Umsetzung, weiter verfolgt werden. Natürlich muss dabei auch auf die berechtigten Interessen der vom Bau der neuen Unterführung betroffenen Anwohner weitest möglich eingegangen werden, damit ihre Belastung durch die Baumaßnahmen und den künftig anders verlaufenden Straßenverkehr in einem vertretbaren Maß bleibt.