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Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Vorlagentyp: OFLINKE
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanregungen zu gewähren, um eine angemessene Zeit für die politische Arbeit zu ermöglichen. Dies soll verhindern, dass die Frist in die Ferienzeit fällt und die Arbeit der Ortsbeiräte behindert wird.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen zu gewähren.

Begründung

Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des OBR2 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 24. April und damit waren nur ca. dreieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Zudem war drei Wochen dieser Frist in den hessischen Osterferien. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Eine derartige Behinderung der politischen Arbeit in den Ortsbeiräten darf in Zukunft nicht wiederholt werden. Wir weisen mit unserem Antrag den Magistrat ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2023Sie sind hier
    OFOF 674/2Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 18. September 2023OAOA 392Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage OF 674/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 24
Beraten
Die Vorlage OF 674/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 23 · 18.09.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung OA 392 2023 Die Vorlage OF 674/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne2 CDULinkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 2 CDU

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