Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanregungen zu gewähren, um eine angemessene Zeit für die politische Arbeit zu ermöglichen. Dies soll verhindern, dass die Frist in die Ferienzeit fällt und die Arbeit der Ortsbeiräte behindert wird.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen zu gewähren.
Begründung
Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des OBR2 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 24. April und damit waren nur ca. dreieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Zudem war drei Wochen dieser Frist in den hessischen Osterferien. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Eine derartige Behinderung der politischen Arbeit in den Ortsbeiräten darf in Zukunft nicht wiederholt werden. Wir weisen mit unserem Antrag den Magistrat ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2023Sie sind hierOFOF 674/2Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. September 2023OAOA 392Den Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 2 CDU