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Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs gescheitert: Aufgrund neuer Erkenntnisse Neuplanung erforderlich

Vorlagentyp: OFCDU
3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die geplante Umgestaltung des Grüneburgwegs im westlichen Teil nicht durchzuführen und stattdessen neue Vorschläge zu erarbeiten, um die Parkplatzsituation zu verbessern. Dies geschieht aufgrund der massiven Beschwerden von Anwohnern und Gewerbetreibenden über den Wegfall von Parkplätzen, die für die Mobilität von Senioren und Menschen mit Behinderungen wichtig sind.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) vom 3. April 2023 zum Wegfall von weiteren Parkplätzen

  1. den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz (westlicher Teil) nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen;
  2. neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße im westlichen Teil des Grüneburgwegs unter der Prämisse eines größtmöglichen Erhalts von PKW-Parkplätzen zu erarbeiten und hierzu an den Ortsbeirat zu berichten;
  3. diese neuen Vorschläge im Ortsbeirat und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor ihrer Umsetzung vorzustellen;
  4. (falls nicht in der Sitzung des Ortsbeirats am 8. Mai 2023 erfolgt) darauf einzuwirken, dass das ASE ihre neuen Erkenntnisse in ihrer Email vom 3. April 2023 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zeitnah vor der Umgestaltung dieses Teils des Grüneburgwegs vorstellt.

Begründung

Das ASE hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 28. März 2023 und seiner Email vom 3. April 2023 erstmals dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es die Fahrbahn im Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz saniert und dadurch weitere Parkplätze auf der Südseite des Grüneburgwegs entfallen werden. Aufgrund der ohnehin eingeschränkten Parkplatzsituation sowie der massiven Beschwerden der Anwohner und Gewerbetreibenden, die für ihre Kunden geschäftsnahe Parkplätze benötigen, ist ein weiterer Wegfall von Parkplätzen am Grüneburgweg nicht tragbar. Insbesondere Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen, die auf das Automobil und wohnortnahe Parkplätze angewiesen sind, fürchten um ihre Mobilität und haben Sorge vor sozialer Vereinsamung. Außerdem melden schon jetzt Gewerbetreibende, die vom bisherigen Umbau betroffen sind, massive Umsatzeinbußen aufgrund des Wegfalls von Parkplätzen sowie der erschwerten Zufahrt zu ihren Geschäften. Insofern zeigt sich, wie auch das ASE in seiner Email vom 3. April 2023 feststellt, dass die beschlossene Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs nicht wie vereinbart umgesetzt werden kann und diese gescheitert ist. Um die Mobilität von Seniorinnen, Senioren und behinderten Menschen sowie das einzigartige Flair des Grüneburgwegs mit seinen Geschäften, Läden und Restaurants zu erhalten, bittet den Magistrat, den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platzes nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen, sondern neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße dort zu erarbeiten. Dabei wird der Magistrat gebeten, diese neuen Vorschläge in einer öffentlichen Informationsveranstaltung dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor ihrer Umsetzung vorzustellen. Eine solche umfassende Bürgerbeteiligung ist auch deshalb geboten, da die Stadt bislang bei öffentlichen Informationsveranstaltungen kommuniziert hatte, dass es sich bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs um reversible Maßnahmen handele, die nach einer Evaluationsphase bewertet und unter Umständen rückgängig gemacht würden. Eine nur provisorische Umsetzung zu Testzwecken ist aufgrund der neuen Erkenntnisse mit Blick auf die Thematik "Grundsanierung" der Fahrbahn ausweislich der beigefügten Email vom ASE jedoch nicht mehr möglich, was diesem ursprünglichen Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger widerspricht. Aufgrund der Mitteilung des ASE am 28. März 2023, die Fahrbahnsanierung in Q2/2023 zu beginnen, ist dieser Antrag eilbedürftig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. April 2023 brachte CDU im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 20 · 08.05.2023
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage OF 660/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUBFF
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung