Bahnhofsviertel in urbanes Gebiet ändern
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
ändern Der Magistrat wird aufgefordert, einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel vorzubereiten, das derzeit durch die Bebauungspläne B274, B391, B500, B526, B527, B528 und B529 beplante Gebiet gemäß § 6a Baunutzungsverordnung als urbanes Gebiet (MU) festzusetzen. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist durch seine Urbanität, Lebendigkeit und das Nebeneinander von Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten geprägt. Mit der Aufwertung des Viertels sind auch Menschen hinzugezogen, die zwar die besonders günstige Lage des Viertels wertschätzen, jedoch die Lebendigkeit insbesondere nach 22 Uhr unterbinden möchten. So kommt es, dass bestimmte Gewerbetreibende wegen Lärmbelästigung drangsaliert werden, während andere Gewerbe nur zwei Häuser weiter keinerlei Auflagen erhalten. Dies ist möglich, da ein großer Teil des Bahnhofsviertels planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen ist. Die entsprechenden Bebauungspläne stammen noch aus der Mitte der 90er Jahre. Inzwischen hat sich das Viertel sehr stark gewandelt. Es erfreut sich einer immer größerer Beliebtheit aus Aufenthaltsort auch nach 22 Uhr. Gleichzeitig sollen auch die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst genommen werden. Dieses Spannungsverhältnis kann aufgelöst werden, indem das Bahnhofsviertel bauplanungsrechtlich als urbanes Gebiet ausgewiesen wird. Durch diese Änderung wäre es möglich, dass gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) tagsüber Grenzen von 63 dB (A) und nachts 45 dB (A) gelten.
Inhalt
Antrag vom 22.05.2018, OF 645/1
Betreff: Bahnhofsviertel in urbanes Gebiet ändern Der Magistrat wird aufgefordert, einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel vorzubereiten, das derzeit durch die Bebauungspläne B274, B391, B500, B526, B527, B528 und B529 beplante Gebiet gemäß § 6a Baunutzungsverordnung als urbanes Gebiet (MU) festzusetzen.
Begründung: Das Bahnhofsviertel ist durch seine Urbanität, Lebendigkeit und das Nebeneinander von Wohnen, Gastronomie und Vergnügungsstätten geprägt. Mit der Aufwertung des Viertels sind auch Menschen hinzugezogen, die zwar die besonders günstige Lage des Viertels wertschätzen, jedoch die Lebendigkeit insbesondere nach 22 Uhr unterbinden möchten. So kommt es, dass bestimmte Gewerbetreibende wegen Lärmbelästigung drangsaliert werden, während andere Gewerbe nur zwei Häuser weiter keinerlei Auflagen erhalten. Dies ist möglich, da ein großer Teil des Bahnhofsviertels planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen ist. Die entsprechenden Bebauungspläne stammen noch aus der Mitte der 90er Jahre. Inzwischen hat sich das Viertel sehr stark gewandelt. Es erfreut sich einer immer größerer Beliebtheit aus Aufenthaltsort auch nach 22 Uhr. Gleichzeitig sollen auch die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst genommen werden. Dieses Spannungsverhältnis kann aufgelöst werden, indem das Bahnhofsviertel bauplanungsrechtlich als urbanes Gebiet ausgewiesen wird. Durch diese Änderung wäre es möglich, dass gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) tagsüber Grenzen von 63 dB (A) und nachts 45 dB (A) gelten.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Mai 2018 brachte FDP im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.08.2018 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und U.B. gegen FDP (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)