Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An der Sandhofstraße gefährden von der Deutschordensstraße abbiegende Autofahrer die bevorrechtigten Radfahrer und Fußgänger. Ähnlich ist die Situation auch an der Sandhöfer Allee, wo von der Kennedyallee abbiegende Autofahrer die Radfahrer leicht übersehen. Dazu kommt die Sichtbehinderung durch die Einbauten der Tankstelle. Eine Fahrbahnschwelle bzw. Aufpflasterung bewirkt ein Abbremsen des Kfz und damit einen früheren Sichtkontakt.
Inhalt
Antrag vom 06.10.2008, OF 627/5
Betreff:
Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob auf der Sandhofstraße an der Ampel in Höhe des Blutspendedienstes Fahrbahnschwellen angebracht werden können. Außderdem soll die Möglichkeit einer Aufpflasterung des Radweges Kennedyallee stadtauswärts über die Sandhöfer Allee geprüft werden.
Begründung:
An der Sandhofstraße gefährden von der Deutschordensstraße abbiegende Autofahrer die bevorrechtigten Radfahrer und Fußgänger. Ähnlich ist die Situation auch an der Sandhöfer Allee, wo von der Kennedyallee abbiegende Autofahrer die Radfahrer leicht übersehen.
Dazu kommt die Sichtbehinderung durch die Einbauten der Tankstelle. Eine Fahrbahnschwelle bzw. Aufpflasterung bewirkt ein Abbremsen des Kfz und damit einen früheren Sichtkontakt.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2008Sie sind hierOFOF 627/5Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2008OMOM 2735Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer AlleeDirektanregung
- 14. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 132Fahrbahnschwellen an Sandhofstraße und Sandhöfer Allee?????Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 5 CDU