Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zurzeit findet sich der Weg in Besitz von mehreren privaten Eigentümern ( ca. 30 Besitzer ) und ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor den Weg in städt. Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt.
Inhalt
Antrag vom 18.02.2010, OF 622/4
Betreff:
Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf den Wasserleitungsweg, abgehend von der Dortelweiler Straße entlang des Bornheimer Friedhofes bis zur Seckbacher Landstraße in städt. Eigentum zu übernehmen.
Begründung:
Zurzeit findet sich der Weg in Besitz von mehreren privaten Eigentümern ( ca. 30 Besitzer ) und ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor den Weg in städt. Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Februar 2010 brachte SPD im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.03.2010 im OBR 4 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)