Ortsbeirat immer informieren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Ortsbeiräte in wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass sie nicht aus der Presse erfahren. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen Magistrat und Ortsbeiräten verbessern und deren Bedeutung in der kommunalen Politik unterstreichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt: Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gemäß § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO zu hören und frühzeitig zu beteiligen.
Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 9 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
den §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie den §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse informiert werden.
Begründung
Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt: Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gemäß § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 9 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. September 2023 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.11.2023 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)