Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ortsbeirat immer informieren

Vorlagentyp: OFCDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Ortsbeiräte in wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass sie nicht aus der Presse erfahren. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen Magistrat und Ortsbeiräten verbessern und deren Bedeutung in der kommunalen Politik unterstreichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt: Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gemäß § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO zu hören und frühzeitig zu beteiligen.

Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 9 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde.

Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

den §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie den §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse informiert werden.

Begründung

Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt: Der Ortsbeirat hat Vorschlagsrecht und ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, gemäß § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 9 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. September 2023 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.11.2023 im OBR 9 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO I, TOP 31
Beraten
Die Vorlage OF 615/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 25 · 30.11.2023
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage OF 615/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung