Erstellen einer Expertise durch das Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62/64
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Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62/64 Laut Aussage von Zeitzeugen existiert dort ein Gewölbe, das möglicherweise in architektonischem Zusammenhang mit der im Jahre 1275 erstmals erwähnten Kreuzkirche steht. Durch die durchgeführten Baumaßnahmen wurden gemäß der Aussagen der Bauarbeiter Teile des Zugangs bereits abgetragen.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2018, OF 613/10
Betreff: Erstellen einer Expertise durch das Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62/64 Laut Aussage von Zeitzeugen existiert dort ein Gewölbe, das möglicherweise in architektonischem Zusammenhang mit der im Jahre 1275 erstmals erwähnten Kreuzkirche steht. Durch die durchgeführten Baumaßnahmen wurden gemäß der Aussagen der Bauarbeiter Teile des Zugangs bereits abgetragen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Preungesheimer Stadtgeschichte zu erhalten.
Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 613/10Erstellen einer Expertise durch das Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62/64Ortsbeiratsantrag · BFF
- 23. Oktober 2018OMOM 3830Erstellen einer Expertise durch das Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62 bis 64Direktanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 238Erstellen einer Expertise durch das Denkmalamt im Bereich des neu errichteten Stromhäuschens auf Höhe der Kreuzstraße 62 bis 64Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme