Höchst: Benennung des Platzes vor dem Klinikneubau
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
dem Klinikneubau Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den neuen Platz vor dem Besuchereingang des Neubaus der Klinik Höchst in "Hospitalplatz" zu benennen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Benennung wird der Klinik wunschgemäß ermöglicht, die neue Anschrift "Hospitalplatz" zu führen (ansonsten: Windthorststraße 21). Durch die Benennung und Einweihung des Platzes wird die besondere Bedeutung des Neubaus (aktuell größtes Neubauvorhaben der Stadt) unterstrichen und die Orientierung für Patienten und Besucher erleichtert.
Inhalt
Antrag vom 25.01.2018, OF 609/6
Betreff: Höchst: Benennung des Platzes vor dem Klinikneubau Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den neuen Platz vor dem Besuchereingang des Neubaus der Klinik Höchst in "Hospitalplatz" zu benennen.
Begründung: Durch die vorgeschlagene Benennung wird der Klinik wunschgemäß ermöglicht, die neue Anschrift "Hospitalplatz" zu führen (ansonsten: Windthorststraße 21). Durch die Benennung und Einweihung des Platzes wird die besondere Bedeutung des Neubaus (aktuell größtes Neubauvorhaben der Stadt) unterstrichen und die Orientierung für Patienten und Besucher erleichtert.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2018Sie sind hierOFOF 609/6Höchst: Benennung des Platzes vor dem KlinikneubauOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 10. April 2018OIOI 17Höchst: Benennung des Platzes vor dem KlinikneubauInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme