Sportplatz an der August-Schanz-Straße
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für das im BPlan von 1977, Nr. NO 101-C Nr. 2, als Sportfläche festgelegte Gelände an der August-Schanz-Straße, auf absehbare Zeit eine Möglichkeit besteht, hier tatsächlich einen öffentlichen Sportplatz mit Leichtathletik-Angeboten anzulegen. Begründung: Die Diskussion um die Belegung der neuen Bezirkssportanlage macht deutlich, dass selbst nach ihrer Fertigstellung im Ortsbezirk 10 weiterhin ein Mangel an öffentlichen Sportflächen bestehen wird. Auch in Zeiten knapper Kassen muss es deshalb erlaubt sein, weiterzudenken, welche Flächen im Ortsbezirk noch als öffentliche Sportflächen erschlossen werden können. Nur dann kann eine gegebenenfalls langfristige Planung aufgestellt werden, die bei verfügbaren Mitteln genutzt werden kann. Das Gelände an der August-Schanz-Straße steht dabei seit Aufstellung des Bebauungsplans in 1977 zur Verfügung. Es ist deshalb dringend zu prüfen, inwieweit es nicht zur Einrichtung eines öffentlichen Sportplatzes genutzt werden kann, insbesondere auch als Sportfläche für die Albert-Schweitzer-Schule und die neue Berkersheimer-Schule am Schwarzen Platz, die diesen Sportplatz fußläufig erreichen könnten und so gerade im Sommer das äußerst mangelhafte Angebot für Leichtathletik im Schulsport der Grundschulen verbessern könnten. Auch TSG Frankfurter Berg, und TSV Berkersheim und Preungesheim könnten einen solchen Platz sicherlich sinnvoll in ihr Angebot einbauen.
Inhalt
Antrag vom 17.04.2014, OF 602/10
Betreff: Sportplatz an der August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob für das im BPlan von 1977, Nr. NO 101-C Nr. 2, als Sportfläche festgelegte Gelände an der August-Schanz-Straße, auf absehbare Zeit eine Möglichkeit besteht, hier tatsächlich einen öffentlichen Sportplatz mit Leichtathletik-Angeboten anzulegen.
Begründung: Die Diskussion um die Belegung der neuen Bezirkssportanlage macht deutlich, dass selbst nach ihrer Fertigstellung im Ortsbezirk 10 weiterhin ein Mangel an öffentlichen Sportflächen bestehen wird. Auch in Zeiten knapper Kassen muss es deshalb erlaubt sein, weiterzudenken, welche Flächen im Ortsbezirk noch als öffentliche Sportflächen erschlossen werden können. Nur dann kann eine gegebenenfalls langfristige Planung aufgestellt werden, die bei verfügbaren Mitteln genutzt werden kann. Das Gelände an der August-Schanz-Straße steht dabei seit Aufstellung des Bebauungsplans in 1977 zur Verfügung. Es ist deshalb dringend zu prüfen, inwieweit es nicht zur Einrichtung eines öffentlichen Sportplatzes genutzt werden kann, insbesondere auch als Sportfläche für die Albert-Schweitzer-Schule und die neue Berkersheimer-Schule am Schwarzen Platz, die diesen Sportplatz fußläufig erreichen könnten und so gerade im Sommer das äußerst mangelhafte Angebot für Leichtathletik im Schulsport der Grundschulen verbessern könnten. Auch TSG Frankfurter Berg, und TSV Berkersheim und Preungesheim könnten einen solchen Platz sicherlich sinnvoll in ihr Angebot einbauen.Nebenvorlage: Antrag vom 19.05.2014, OF 608/10 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. April 2014 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.06.2014 im OBR 10 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme