E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg durch die Erlaubnis zur Nutzung von Gehwegen für Ladekabel zu fördern. Dies soll durch eine Sondernutzungserlaubnis geschehen, die die Barrierefreiheit berücksichtigt und private Ladepunkte ermöglicht. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten entweder auf Antrag oder pauschal erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhen, Breiten, Rampenwinkeln und Farbgestaltung erfüllt sind.
Begründung
Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, so dass es um so sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen, Roller, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. März 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.03.2025 im OBR 12 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Linke