Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorausgesetzt folgender Sachverhalt: Der neu bebaute Riedberg ist zweigeteilt.Der UNI-Campus gehört zum Ortsbezirk 8; der andere Bereich (mit der Wohnbebauung) ist nun dem Ortsbezirk 12 anhängig. Die Stiftungsuniversität gibt Flächen nordöstlich der Altenhöfer Allee ab; die die Stadt dann planungsrechtlich als Wohngebiet sichern möchte. >> (M 229) Somit würde eine „Wohnenklave“ des Ortsbezirkes 8 auf dem Riedberg entstehen. Die dort später wohnenden BürgerInnen würden sich aber in Richtung der Riedbergwohnbebauung (Ortsbezirk 12) orientieren. Denn entsprechende Einrichtungen des Ortsbezirkes 8 sind weiter entfernt – und räumlich auch abgetrennt durch die verkehrsreiche Marie Curie Str. Deswegen wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- Den Stadtbereich nordöstlich der Altenhöfer Allee – (zwischen Konrad Zuse Str.; nahe der Straße „Im Kreuzegut“ und dem Bonifatiuspark dem Ortsbezirk 12 zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 8 und Ortsbezirk 12 wird dann neu an der Altenhöfer Allee gezogen.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2010, OF 585/8
Betreff:
Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen!
Vorausgesetzt folgender Sachverhalt:
Der neu bebaute Riedberg ist zweigeteilt.Der UNI-Campus gehört zum Ortsbezirk 8; der andere Bereich (mit der Wohnbebauung) ist nun dem Ortsbezirk 12 anhängig.
Die Stiftungsuniversität gibt Flächen nordöstlich der Altenhöfer Allee ab; die die Stadt dann planungsrechtlich als Wohngebiet sichern möchte. >> (M 229)
Somit würde eine "Wohnenklave“ des Ortsbezirkes 8 auf dem Riedberg entstehen. Die dort später wohnenden BürgerInnen würden sich aber in Richtung der Riedbergwohnbebauung (Ortsbezirk 12) orientieren. Denn entsprechende Einrichtungen des Ortsbezirkes 8 sind weiter entfernt – und räumlich auch abgetrennt durch die verkehrsreiche Marie Curie Str.
Deswegen wolle der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- Den Stadtbereich nordöstlich der Altenhöfer Allee – (zwischen Konrad Zuse Str.; nahe der Straße "Im Kreuzegut“ und dem Bonifatiuspark dem Ortsbezirk 12 zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 8 und Ortsbezirk 12 wird dann neu an der Altenhöfer Allee gezogen. Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2010Sie sind hierOFOF 585/8Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Mai 2010OAOA 1131Dauerhaft nun Wohnungen statt Unibauten - dann sinnigerweise die Ortsbezirksgrenzen neu ziehen!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung REP