Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-Ring
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Bedarf keiner zusätzlichen Begründung.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2010, OF 577/8
Betreff:
Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-Ring
Der Fußweg über den Kinderspielplatz vor Haus Nr. 120 über die Tiefgarage ist unbefestigt und bei Regen und nach Unwettern durch Match sehr schlecht begehbar.
Dieser Weg sollte umgehend in einen jederzeit begehbaren Zustand versetzt werden, vorzugsweise durch Verbundpflaster. Die Funktionsfähigkeit des Spielplatzes wird dadurch nicht beeinflusst.
Begründung:
Bedarf keiner zusätzlichen Begründung.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2010Sie sind hierOFOF 577/8Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-RingOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2010OMOM 4012Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-RingDirektanregung
- 6. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 608Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme