Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt
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am Main - Altstadt/Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt, M 231 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt Aufstellungsbeschluß M 231/2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich.
Inhalt
Antrag vom 18.01.2015, OF 577/1
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt, M 231 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde.
Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt Aufstellungsbeschluß M 231/2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014MM 231Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 BaugesetzbuchMagistratsvortrag
- 18. Januar 2015Sie sind hierOFOF 577/1Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/InnenstadtOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)