Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße als Musikbunker. Die Umwandlung in Proberäume und Aufnahmestudios wird als sinnvolle Nutzung der ehemaligen Notunterkunft angesehen. Es wird jedoch auf die Herausforderungen bezüglich Schallschutz, Energieeffizienz und Parkraumsituation hingewiesen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Hadrianstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Hadrianstraße per E-Mail

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 376 v. 02.03.2020 teilte der Magistrat mit, dass er zur aktuellen Nutzung des Bunkers Hadrianstraße keine Auskünfte erteilen kann, da sich die Liegenschaft nicht in städtischem Besitz befinde. Nach Informationen des Ortsbeirates wird der Hochbunker derzeit in Proberäume und Aufnahmestudios für einen "Musikbunker" verwandelt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine sinnvolle Nutzung der früheren Notunterkunft grundsätzlich zu begrüßen. Etwa 1000 Quadratmeter Fläche auf vier Etagen sollen von den Bands genutzt werden. Dazu kommen noch die Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Technikräume. Nach presseöffentlicher Einschätzung des dort tätigen Immobilieninvestors Maag Grundbesitz GmbH & Co. Verwaltungs-KG bestünde sogar im Dachgeschoss noch eine Ausbaureserve von zirka 350 Quadratmetern nutzbarer Fläche. Dem Vernehmen nach sind an die Baugenehmigung hohe Auflagen zum Schallschutz und zur Energieeffizienz geknüpft und der Investor wünsche sich, dass die Musiker zur An- und Abreise die U-Bahn nutzen (Offenbach Post v. 04.03.2020). Der Ortsbeirat hält es hingegen für wahrscheinlicher, dass die Nutzer vorwiegend mit dem Pkw kommen. Da der Parkraumdruck in der Hadrianstraße schon sehr hoch ist, stellt sich die Frage, wie diese zusätzliche Nachfrage abgedeckt wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Auflagen zu Schallschutz und Energieeffizienz wurden an Ausbau und Betrieb des "Musikbunkers" geknüpft? Wieviele Stellplätze waren zu schaffen, nachzuweisen oder abzulösen? Welche Betriebszeiten sind für den "Musikbunker" genehmigt bzw. müssen die Proben vor Mitternacht enden und können auch sonntags dort Proben stattfinden, und wenn ja, unter welchen Auflagen?

Begründung

Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 376 v. 02.03.2020 teilte der Magistrat mit, dass er zur aktuellen Nutzung des Bunkers Hadrianstraße keine Auskünfte erteilen kann, da sich die Liegenschaft nicht in städtischem Besitz befinde. Nach Informationen des Ortsbeirates wird der Hochbunker derzeit in Proberäume und Aufnahmestudios für einen "Musikbunker" verwandelt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine sinnvolle Nutzung der früheren Notunterkunft grundsätzlich zu begrüßen. Etwa 1000 Quadratmeter Fläche auf vier Etagen sollen von den Bands genutzt werden. Dazu kommen noch die Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Technikräume. Nach presseöffentlicher Einschätzung des dort tätigen Immobilieninvestors Maag Grundbesitz GmbH & Co. Verwaltungs-KG bestünde sogar im Dachgeschoss noch eine Ausbaureserve von zirka 350 Quadratmetern nutzbarer Fläche. Dem Vernehmen nach sind an die Baugenehmigung hohe Auflagen zum Schallschutz und zur Energieeffizienz geknüpft und der Investor wünsche sich, dass die Musiker zur An- und Abreise die U-Bahn nutzen (Offenbach Post v. 04.03.2020). Der Ortsbeirat hält es hingegen für wahrscheinlicher, dass die Nutzer vorwiegend mit dem Pkw kommen. Da der Parkraumdruck in der Hadrianstraße schon sehr hoch ist, stellt sich die Frage, wie diese zusätzliche Nachfrage abgedeckt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. September 2020 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2020 im OBR 8 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 41 · 17.09.2020
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage OF 573/8 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
CDUBFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung