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Nordweststadt und Praunheim maßvoll erweitern - die Alternative zum "Stadtteil der Quartiere"

Vorlagentyp: OFCDU
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nur für das Teilgebiet östlich der Autobahn A 5 fortzusetzen und ein Konzept zur Arrondierung der Stadtteile Nordweststadt und Praunheim zu prüfen. Dies soll dazu beitragen, Baurecht für neue Wohnungen und Eigenheime zu schaffen und die Bedeutung der Freiflächen am Stadtrand zu wahren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Beschluss zur M 176 / 2017 wird dahingehend abgeändert, dass die Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nur für das Teilgebiet östlich der Autobahn A 5 fortgesetzt wird. Der Magistrat wird beauftragt, ergänzend zu der Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 / 2017 auch das beigefügte Konzept einer maßvollen Arrondierung der Stadtteile Nordweststadt und Praunheim zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang und wie schnell dort über normale Bebauungspläne Baurecht für neue Wohnungen und Eigenheime geschaffen werden könnte.

Begründung

Die Freiflächen am Frankfurter Stadtrand sind mit ihren extrem guten Böden, der Kaltluftentstehung und -strömung, dem Trinkwasserwerk und den Naherholungsgebieten der Bevölkerung in Praunheim, Niederursel und der Nordweststadt äußerst wichtig. Auch die Gesamtstadt profitiert von diesem Naturraum. Die für die übergeordnete Flächenplanung zuständige Regionalversammlung Südhessen hat mit ihrem Beschluss vom 13.12.2019 zur Erarbeitung eines aktualisierten Plankonzeptes (APK) und des künftigen Regionalplans/Regionalen Flächennutzungsplans klargestellt, dass diese Flächen, die in der oben erwähnten Voruntersuchung mit betrachtet werden, auch in Zukunft zum "Regionalen Grünzug" gehören sollen. Für den Entwurf des APK hat der Beschluss u.a. festgelegt, dass Eingriffe in den regionalen Grünzug über 5 ha "grundsätzlich ausgeschlossen" sind. Zudem sind im APK "die im geltenden Regionalplan festgesetzten Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete zu beachten." Auch hier sind dem Beschluss zufolge "Eingriffe (. .) grundsätzlich ausgeschlossen." Es sollen außerdem bei einer zukünftigen Regionalplanung nur solche Flächen entwickelt werden, auf denen gesetzliche Restriktionen, etwa Wasserschutzgebiete und Höchstspannungsfreileitungen, nicht bestehen. Die Regionalversammlung lehnt insbesondere eine Bebauung der Flächen westlich der A5 Richtung Steinbach ab. Da sich die Regionalversammlung auch den bisher sehr optimistischen Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet nicht angeschlossen hat, sind aus Sicht des Ortsbeirates einige wesentliche Grundlagen für die Prüfung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) auf den Freiflächen an der A5 im Nordwesten Frankfurts mit dem Ziel eines neuen Stadtteils mit bis zu 30.000 Einwohnern entfallen. Auch der neue Arbeitstitel "Stadtteil der Quartiere" kann den Widerspruch zwischen den Frankfurter Zielsetzungen und der Regionalplanung nicht auflösen - im Gegenteil: Die Fortsetzung der Voruntersuchung auf beiden Seiten der Autobahn stört erneut die im Zusammenhang mit dem Projekt bereits strapazierten nachbarschaftlichen Beziehungen der Stadt Frankfurt am Main zu den Umlandkommunen im Main- und Hochtaunuskreis. Es wäre nur konsequent und vernünftig, die Voruntersuchung für die SEM jetzt auf den östlichen Teil des Planungsgebietes zu konzentrieren. Die bisher von sieben Planerteams entwickelten Konzepte für einen "Stadtteil der Quartiere" berücksichtigen die hohen planungsrechtlichen Hürden für dieses Gebiet so gut wie gar nicht (Landschaftsschutzgebiet, Abstandsregeln zu Stromtrassen, Verlauf der NATO-Gasleitung, Trinkwasserschutzgebiet Praunheim II, Erhalt der polyzentrischen Struktur des Rhein-Main-Gebietes, Artenschutz, mangelhafte Verkehrsanbindung etc.). Sie machen am grünen Tisch "Baumasse", um die überzogene Zielsetzung eines komplett neuen Stadtteils in anschauliche Bilder umzusetzen. Mit dieser Methode, sich politisch an einem überdimensionierten Siedlungsprojekt zu orientieren, wird noch in vielen Jahren nicht gebaut und damit der Wohnraumbedarf für Frankfurt an einer Stelle nicht ergänzt, wo es praktisch schon mit einem kurzen Vorlauf zu einer effektiven Flächenplanung für mehr Wohnraum kommen kann. Das als Anlage beigefügte, detailreiche Konzept enthält die Idee einer maßvollen, verkehrlich erschließbaren und vergleichsweise schnell machbaren Arrondierung der bestehenden Stadtteile über konventionelle Bebauungspläne mit einem Potential für möglicherweise bis zu 4.000 Wohneinheiten, darunter bis zu 1.000 Einfamilienreihenhäuser. Der Ortsbeirat schlägt diese Arrondierungen durch neue "Stadtrandringe" für Praunheim und die Nordweststadt der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. August 2020 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.10.2020 im OBR 8 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 40 · 20.08.2020
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 17.09.2020
TO I, TOP 9
Beraten
Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 42 · 22.10.2020
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage OF 568/8 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE.,BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung