Geplanter Überweg Eschersheimer Landstraße/Dornbusch
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Landstraße/Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung des Überwegs EL/Dornbusch, die Breite der Aufstellflächen auf beiden Seiten des Schienenbereichs von 2,50 m auf 2,00 m zu reduzieren, indem die Kante auf der jeweiligen Straßenseite eingerückt wird. Im Gegenzug wird der Überweg in Richtung der Kreuzung um 0,50 m verbreitert. Begründung: Die für den Straßenverkehr zur Verfügung stehenden Fahrspuren stadteinwärts sind bereits heute sehr eng und kaum in der Lage, den aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zweispurig zu führenden Verkehr aufzunehmen. Wenn gleichzeitig Radfahrer auf der rechten Spur unterwegs sind, staut sich der Verkehr schnell in den Kreuzungsbereich zurück. Die Vorplanung verengt diesen Bereich noch weiter, indem sie die Fahrbahnbreite auf 6,00 m reduziert, wobei die Mindestfahrbahnbreite von 3,00 m auch nur theoretisch durch die in einem leichten Bogen verlaufende Markierung sichergestellt wird. Zum Vergleich: Im oberen Bereich der EL beträgt die Breite der Fahrspuren 3,45 m und 3,50 m. Durch die Verengung insbesondere der rechten Fahrspur auf nur noch 3,00 m gegenüber bisher 3,15 m wird der Verkehr künstlich behindert, was angesichts der Nutzungsfrequenz sowohl durch Lkw als auch Radfahrer gerade in den Morgenstunden absehbar zu vermehrten Gefahrensituationen führen wird. Eine insgesamt schmalere Ausgestaltung der Kopfbereiche bei Verbreiterung des Überwegs als solchem um 0,50 cm reduziert diese Gefahrensituation erheblich, ohne dass sich daraus für querende Fußgänger ein Nachteil ergäbe.
Inhalt
Antrag vom 14.11.2018, OF 555/9
Betreff: Geplanter Überweg Eschersheimer Landstraße/Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung des Überwegs EL/Dornbusch, die Breite der Aufstellflächen auf beiden Seiten des Schienenbereichs von 2,50 m auf 2,00 m zu reduzieren, indem die Kante auf der jeweiligen Straßenseite eingerückt wird. Im Gegenzug wird der Überweg in Richtung der Kreuzung um 0,50 m verbreitert.
Begründung: Die für den Straßenverkehr zur Verfügung stehenden Fahrspuren stadteinwärts sind bereits heute sehr eng und kaum in der Lage, den aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zweispurig zu führenden Verkehr aufzunehmen. Wenn gleichzeitig Radfahrer auf der rechten Spur unterwegs sind, staut sich der Verkehr schnell in den Kreuzungsbereich zurück. Die Vorplanung verengt diesen Bereich noch weiter, indem sie die Fahrbahnbreite auf 6,00 m reduziert, wobei die Mindestfahrbahnbreite von 3,00 m auch nur theoretisch durch die in einem leichten Bogen verlaufende Markierung sichergestellt wird. Zum Vergleich: Im oberen Bereich der EL beträgt die Breite der Fahrspuren 3,45 m und 3,50 m. Durch die Verengung insbesondere der rechten Fahrspur auf nur noch 3,00 m gegenüber bisher 3,15 m wird der Verkehr künstlich behindert, was angesichts der Nutzungsfrequenz sowohl durch Lkw als auch Radfahrer gerade in den Morgenstunden absehbar zu vermehrten Gefahrensituationen führen wird. Eine insgesamt schmalere Ausgestaltung der Kopfbereiche bei Verbreiterung des Überwegs als solchem um 0,50 cm reduziert diese Gefahrensituation erheblich, ohne dass sich daraus für querende Fußgänger ein Nachteil ergäbe.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. November 2018 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2018 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)