Gestaltungskonzept für Leipziger Straße vor Asphaltierung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Dieser Hinweis erscheint notwendig, da entgegen der Anregung des Ortsbeirates- parallel zur Asphaltierung des ersten Abschnittes der Leipziger Straße ein Gestaltungskonzept zu entwickeln - dies nicht umgesetzt wurde. Die Formulierung, dass "zu gegebener Zeit" ein Gestaltungskonzept entwickelt werden soll, lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass ein Konzept vor der Umsetzung vorgelegt werden wird.
Inhalt
Antrag vom 22.10.2010, OF 540/2
Betreff:
Gestaltungskonzept für Leipziger Straße vor Asphaltierung
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, vor der Realisierung der Grundsanierung weiterer Abschnitte der Leipziger Straße innerhalb der nächsten 4 Monate ein Gestaltungskonzept vorzulegen.
Begründung:
Dieser Hinweis erscheint notwendig, da entgegen der Anregung des Ortsbeirates- parallel zur Asphaltierung des ersten Abschnittes der Leipziger Straße ein Gestaltungskonzept zu entwickeln - dies nicht umgesetzt wurde. Die Formulierung, dass "zu gegebener Zeit" ein Gestaltungskonzept entwickelt werden soll, lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass ein Konzept vor der Umsetzung vorgelegt werden wird.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 567 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2010BB 567Leipziger Straße - Konzept und GrundsanierungMagistratsbericht
- 22. Oktober 2010Sie sind hierOFOF 540/2Gestaltungskonzept für Leipziger Straße vor AsphaltierungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2010OMOM 4812Gestaltungskonzept für Leipziger Straße vor AsphaltierungDirektanregung
- 20. April 2011Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 605Gestaltungskonzept für Leipziger Straße vor AsphaltierungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, 1 FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und 3 GRÜNE