Erhalt und Sanierung des Grabdenkmals von Frieda Rossbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Grab von Frieda Rossbach, die am 21. Juni 1902 als 12-jähriges Mädchen verstarb, muss angeblich nach Ablauf der Belegungsfrist geräumt werden. Dazu gehört auch das Grabdenkmal mit einem Engel aus Marmor. Dieses eindrucksvolle und erhaltenswerte Grabdenkmal wurde unter anderem bei einem Sturm durch Baumbruch beschädigt: Der linke Flügel und ein Finger sind abgebrochen. Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, nach denen die Eltern von Frieda Rossbach der Stadt zur Erweiterung des Friedhofs von Niederursel Grundstücke mit der Auflage überlassen hatten, das Grab der Tochter als Dauergrab zu sichern und durch die Stadt pflegen zu lassen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. klären zu lassen, ob aufgrund eines Überlassungsvertrags das Grab von Frieda Rossbach auf dem Niederursel Friedhof als Dauergrab zu führen und die Pflege einschließlich der des Grabdenkmals mit der notwendigen Sanierung von der Stadt zu übernehmen ist, und 2. sicherzustellen, dass bis zur Klärung dieser Frage keine weitere Räumung des Grabs und keine Entfernung des Engels vorgenommen wird.
Inhalt
Antrag vom 12.11.2009, OF 530/8
Betreff:
Erhalt und Sanierung des Grabdenkmals von Frieda Rossbach
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Das Grab von Frieda Rossbach, die am 21. Juni 1902 als 12-jähriges Mädchen verstarb, muss angeblich nach Ablauf der Belegungsfrist geräumt werden. Dazu gehört auch das Grabdenkmal mit einem Engel aus Marmor. Dieses eindrucksvolle und erhaltenswerte Grabdenkmal wurde unter anderem bei einem Sturm durch Baumbruch beschädigt: Der linke Flügel und ein Finger sind abgebrochen. Dem Ortsbeirat liegen Informationen vor, nach denen die Eltern von Frieda Rossbach der Stadt zur Erweiterung des Friedhofs von Niederursel Grundstücke mit der Auflage überlassen hatten, das Grab der Tochter als Dauergrab zu sichern und durch die Stadt pflegen zu lassen.
Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat,
- klären zu lassen, ob aufgrund eines Überlassungsvertrags das Grab von Frieda Rossbach auf dem Niederursel Friedhof als Dauergrab zu führen und die Pflege einschließlich der des Grabdenkmals mit der notwendigen Sanierung von der Stadt zu übernehmen ist, und
- sicherzustellen, dass bis zur Klärung dieser Frage keine weitere Räumung des Grabs und keine Entfernung des Engels vorgenommen wird.
Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2009, OF 536/8 Antrag vom 24.11.2009, OF 537/8 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2009Sie sind hierOFOF 530/8Erhalt und Sanierung des Grabdenkmals von Frieda RossbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2009OFOF 537/8Erhalt und Pflege des Familiengrabs der Familie Rossbach auf dem Friedhof von NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 24. November 2009OFOF 536/8Erhalt und Sanierung des Grabdenkmals von Frieda Rossbach auf dem Friedhof von NiederurselOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 26. November 2009OMOM 3788Erhalt und Pflege des Familiengrabs der Familie Rossbach auf dem Friedhof von NiederurselDirektanregung
- 26. November 2009OIBOIB 145Erhalt und Sanierung des Grabdenkmals von Frieda Rossbach auf dem Friedhof von NiederurselBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme