Gründung Dom-Römer GmbH
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der Dom-Römer GmbH als Projektgesellschaft zur Entwicklung des Dom-Römer-Areals werden öffentliche Aufgaben der Stadtplanung einer Privatgesellschaft übertragen und damit bis auf die Magistratsvertreter dieser zu 100% im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen GmbH der Kontrolle durch das Stadtparlament entzogen. Nach den bisherigen leidvollen Erfahrungen sehen die städtischen Vertreter ihre Aufgabe vornehmlich darin, sich in Ihren Entscheidungen allein von den wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Privatgesellschaft leiten zu lassen. Eine effektive nach den Haushaltsgrundsätzen für öffentliche Verwaltung notwendige parlamentarische Kontrolle ist somit nicht mehr gegeben. Daher wird die Vorlage M 106 als undemokratisch und bürgerfern durch die Antragsteller abgelehnt.
Inhalt
Antrag vom 22.06.2009, OF 529/1
Betreff:
Gründung Dom-Römer GmbH
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Magistratsvorlage M 106; Gründung einer Projektgesellschaft Dom-Römer GmbH wird mit der Massgabe zurückgewiesen, dass die der Gesellschaft zu übertragenden Projektaufgaben originäre Aufgaben des öffentlichen Verwaltungshandelns sind, die aus Gründen der parlamentarischen Kontrolle zwingend der Erledigung durch die Stadtverwaltung selbst bedürfen.
Begründung:
Mit der Dom-Römer GmbH als Projektgesellschaft zur Entwicklung des Dom-Römer-Areals werden öffentliche Aufgaben der Stadtplanung einer Privatgesellschaft übertragen und damit bis auf die Magistratsvertreter dieser zu 100% im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen GmbH der Kontrolle durch das Stadtparlament entzogen. Nach den bisherigen leidvollen Erfahrungen sehen die städtischen Vertreter ihre Aufgabe vornehmlich darin, sich in Ihren Entscheidungen allein von den wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Privatgesellschaft leiten zu lassen. Eine effektive nach den Haushaltsgrundsätzen für öffentliche Verwaltung notwendige parlamentarische Kontrolle ist somit nicht mehr gegeben. Daher wird die Vorlage M 106 als undemokratisch und bürgerfern durch die Antragsteller abgelehnt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.05.2009, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2009MM 106Dom-Römer GmbH GründungMagistratsvortrag
- 22. Juni 2009Sie sind hierOFOF 529/1Gründung Dom-Römer GmbHOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE und LINKE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und 3 GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP