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Architekturwettbewerb zum Kulturcampus

Vorlagentyp: OFCDUSPDFDP
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Auslobung des Architekturwettbewerbs für den Kulturcampus den Erhalt des Juridicums zu berücksichtigen. Dies soll sicherstellen, dass die Bürgerbeteiligung und der Konsensplan von 2012 beachtet werden. Ziel ist es, eine ausgewogene Nutzung des Baufeldes zu erreichen und die Umsetzungskosten transparent zu gestalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird.

Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein.

Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen.

Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist.

Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten.

Begründung

Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. November 2022 brachten CDU, SPD, FDP im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2022 im OBR 2 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 15 · 07.11.2022
TO I, TOP 28
Abgelehnt
1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
GrüneLinkeBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

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