Fußweg von der Haltestelle Atzelberg-Ost zum Atzelbergplatz
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Die Umgestaltung der beiden genannten Rampen wären ein Beitrag für eine barrierefreie Nutzung eines notwendigen Verkehrsweges
Inhalt
Antrag vom 06.12.2010, OF 521/11
Betreff:
Fußweg von der Haltestelle Atzelberg-Ost zum Atzelbergplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
Den Fußweg von der Bushaltestelle Atzelberg-Ost zum Atzelbergplatz, der über mehrere Treppenanlagen und Rampen geht und benutzt wird von Bewohnern der angrenzenden Häuser und von Eltern und Kindern die die beiden Kindergärten besuchen, so umzugestalten, dass sie für ältere Menschen, Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwagen und Anwohnern gefahrlos und angstfrei genutzt werden können
Zudem ist die unterste Treppenanlage und die zugehörige Rampe der einzige Zugang zur Zahnarztpraxis in der Atzelbergstraße 88
Diese unterste Treppenanlage ist so steil, dass sie kaum ohne Hilfe einer zweiten Person, die aufwärts und abwärts dem Rollstuhl-Schiebenden beisteht, bewältigt werden kann.
In diesem Zusammenhang steht auch die zweite Rampe, die unvergleichlich steilste der gesamten Anlage
Begründung:
Die Umgestaltung der beiden genannten Rampen wären ein Beitrag für eine barrierefreie Nutzung eines notwendigen Verkehrsweges
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2010Sie sind hierOFOF 521/11Fußweg von der Haltestelle Atzelberg-Ost zum AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2011OMOM 4904Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum AtzelbergplatzDirektanregung
- 13. April 2011STST 563Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum AtzelbergplatzStellungnahme
- 19. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1442Fußweg von der Haltestelle Atzelberg Ost zum AtzelbergplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme