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1. Grundwasserstand im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken 2. Grenzänderungsvertrag

Vorlagentyp: OFBFF
3 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken 2. Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der seit 2005, nach der Auflassung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald stark angestiegene, große Probleme im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim verursachende Grundwasserstand nicht durch eine Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder auf das vor der Schließung des Wasserwerkes beherrschbare Niveau abgesenkt werden kann? Da nach dem Grenzänderungsvertrag der Ortsbeirat 16 zur Schließung des Wasserwerkes und seinen Folgen hätte gehört werden müssen, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Rechtslage offenzulegen und darzulegen, wer die Verantwortung für die schweren Schäden in ganz Enkheim zu verantworten hat. Begründung: In Anbetracht der schweren Überschwemmungen und Schäden in Enkheim bei den Unwettern im Juni 2016, die beileibe kein Jahrhundertereignis waren, sondern die dritte Überschwemmung in 15 Jahren, sollte die Auflassung des Wasserwerkes in Enkheim, die nicht mit dem OBR 16 nach dem Grenzänderungsvertrag abgesprochen worden ist, rückgängig gemacht werden. Es kann nicht angehen, daß die Mainova Frankfurter Wasserwerke still- legt und in ganz Enkheim dadurch den Grundwasserstand weiträumig um 80 cm anhebt, weil das Wasser aus dem Vogelsberg billiger und besser ist. Die Bürgerinitiativen im Vo- gelsberg wehren sich gegen die Absenkungen ihres Grundwasser und Gebäudeschäden durch Setzrisse, während Enkheimer, die in 50 Jahren noch nie Wasser im Keller hatten, im Grundwasser des verlandeten alten Mainarmes absaufen.

Inhalt

Antrag vom 16.08.2016, OF 52/16

Betreff:

  1. Grundwasserstand im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken
  2. Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der seit 2005, nach der Auflassung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald stark angestiegene, große Probleme im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim verursachende Grundwasserstand nicht durch eine Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder auf das vor der Schließung des Wasserwerkes beherrschbare Niveau abgesenkt werden kann? Da nach dem Grenzänderungsvertrag der Ortsbeirat 16 zur Schließung des Wasserwerkes und seinen Folgen hätte gehört werden müssen, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Rechtslage offenzulegen und darzulegen, wer die Verantwortung für die schweren Schäden in ganz Enkheim zu verantworten hat. Begründung: In Anbetracht der schweren Überschwemmungen und Schäden in Enkheim bei den Unwettern im Juni 2016, die beileibe kein Jahrhundertereignis waren, sondern die dritte Überschwemmung in 15 Jahren, sollte die Auflassung des Wasserwerkes in Enkheim, die nicht mit dem OBR 16 nach dem Grenzänderungsvertrag abgesprochen worden ist, rückgängig gemacht werden. Es kann nicht angehen, daß die Mainova Frankfurter Wasserwerke still- legt und in ganz Enkheim dadurch den Grundwasserstand weiträumig um 80 cm anhebt, weil das Wasser aus dem Vogelsberg billiger und besser ist. Die Bürgerinitiativen im Vo- gelsberg wehren sich gegen die Absenkungen ihres Grundwasser und Gebäudeschäden durch Setzrisse, während Enkheimer, die in 50 Jahren noch nie Wasser im Keller hatten, im Grundwasser des verlandeten alten Mainarmes absaufen.Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. August 2016 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 16
Sitzung 4 · 30.08.2016
TO I, TOP 28
Beraten
Die Vorlage OF 52/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage OF 52/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 6 · 01.11.2016
TO I, TOP 10
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 52/16 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung