Nach Ausfall des Bades in der Ernst-Reuter-Schule Alternativen für den Schwimmunterricht bereitstellen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für viele Kinder ist der Unterricht in der Schule die einzige Möglichkeit, schwimmen zu lernen. Die Stadt Frankfurt steht hier in der Pflicht, den im 3. Schuljahr obligatorischen Unterricht auch tatsächlich in einem mit vertretbarem Zeitaufwand zu erreichenden Bad zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2009, OF 519/8
Betreff:
Nach Ausfall des Bades in der Ernst-Reuter-Schule Alternativen für den Schwimmunterricht bereitstellen
In den letzten Jahren musste das Schwimmbad in der Ernst-Reuter-Schule immer wieder wegen Renovierungsarbeiten geschlossen werden, seit April dieses Jahres ist es ganz zu. Von der Schließung betroffen sind die vier Grundschulen des Ortsbezirks (Robert-Schumann-Schule, Heinrich-Kromer-Schule, Erich-Kästner-Schule, Römerstadtschule), denen von Seiten des Stadtschulamts bis jetzt keine vernünftige Alternative für den im dritten Schuljahr obligatorischen Schwimmunterricht angeboten werden konnte. Die räumlich am nächsten gelegenen Titusthermen wurden offensichtlich nicht in Erwägung gezogen, statt dessen Zeiten im nur nach langer Straßenbahnfahrt bzw. mit Hilfe extra eingesetzter Busse zu erreichenden Rebstockbad angeboten, in dem zudem keine Bahnen abgetrennt werden können, was die Beaufsichtigung der Kinder erheblich erschwert.
Der Ortsbeirat bittet deshalb die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen,
- möglichst schnell eine Entscheidung über Renovierung oder Abriss und Neubau der Schwimmhalle in der Ernst-Reuter-Schule zu fällen und
- ebenfalls so schnell wie möglich allen Grundschulen im Ortsbezirk die Benutzung der Titustherme in den Morgenstunden zu ermöglichen.
Begründung:
Für viele Kinder ist der Unterricht in der Schule die einzige Möglichkeit, schwimmen zu lernen. Die Stadt Frankfurt steht hier in der Pflicht, den im 3. Schuljahr obligatorischen Unterricht auch tatsächlich in einem mit vertretbarem Zeitaufwand zu erreichenden Bad zu ermöglichen.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Oktober 2009 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2009 im OBR 8 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme