Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP-Ef) für den Planungsbezirk 9 geht hervor, dass eine vierzügige Grundschule sowie ein sechszügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord errichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, zu denen der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten: - Aus der Nachverdichtung der Platensiedlung wird bei 776 zusätzlichen Wohneinheiten ein zusätzlicher Bedarf von 29, aus den weiteren Baumaßnahmen in Ginnheim Süd von 2 Schulplätzen errechnet. Weitere Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich der Platensiedlung sind zu erwarten, so dass die Errichtung einer vierzügigen Grundschule sinnvoll erscheint. Wie gedenkt der Magistrat den sich daraus ergebenden Bedarf an Schulplätzen im nicht gymnasialen weiterführenden Bereich zu decken? - Der SEP-Ef geht von 680 Wohneinheiten im Siedlungsgebiet Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung aus. Bei der Bürgeranhörung zum städtebaulichen Wettbewerb war von 800-850 Wohneinheiten die Rede. Welche Konsequenzen hätte es für den SEP-Ef, wenn die höhere Zahl an Wohneinheiten realisiert würde? Begründung: Der SEP-Ef sieht eine vierzügige Grundschule im Bereich der Platensiedlung vor, mit derselben Priorität aber auch eine weitere vierzügige Grundschule an der Hansaallee. In beiden Fällen fehlt ein Angebot an weiterführenden Schulplätzen aus dem nicht-gymnasialen Bereich. Hier bestehen Bedenken, ob diese rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, wenn sie nicht schon jetzt im neuen Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden.
Inhalt
Antrag vom 05.09.2018, OF 518/9
Betreff: Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP-Ef) für den Planungsbezirk 9 geht hervor, dass eine vierzügige Grundschule sowie ein sechszügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord errichtet werden sollen. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, zu denen der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten: - Aus der Nachverdichtung der Platensiedlung wird bei 776 zusätzlichen Wohneinheiten ein zusätzlicher Bedarf von 29, aus den weiteren Baumaßnahmen in Ginnheim Süd von 2 Schulplätzen errechnet. Weitere Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich der Platensiedlung sind zu erwarten, so dass die Errichtung einer vierzügigen Grundschule sinnvoll erscheint. Wie gedenkt der Magistrat den sich daraus ergebenden Bedarf an Schulplätzen im nicht gymnasialen weiterführenden Bereich zu decken? - Der SEP-Ef geht von 680 Wohneinheiten im Siedlungsgebiet Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung aus. Bei der Bürgeranhörung zum städtebaulichen Wettbewerb war von 800-850 Wohneinheiten die Rede. Welche Konsequenzen hätte es für den SEP-Ef, wenn die höhere Zahl an Wohneinheiten realisiert würde?
Begründung: Der SEP-Ef sieht eine vierzügige Grundschule im Bereich der Platensiedlung vor, mit derselben Priorität aber auch eine weitere vierzügige Grundschule an der Hansaallee. In beiden Fällen fehlt ein Angebot an weiterführenden Schulplätzen aus dem nicht-gymnasialen Bereich. Hier bestehen Bedenken, ob diese rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, wenn sie nicht schon jetzt im neuen Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2018Sie sind hierOFOF 518/9Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Januar 2019OMOM 4188Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpassenDirektanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1490Entwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans an den Bedarf im Ortsbezirk 9 anpas-senStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 4 CDU