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Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

Vorlagentyp: OFWBE
2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16

Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss.

Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet.Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Oktober 2011 brachte WBE im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 16
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 10
Beraten
1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 6 · 29.11.2011
TO I, TOP 7
Zurückgezogen
1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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