Benutzungspflicht am Praunheimer Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gerhart-Hauptmann-Ring — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 28412.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 22004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailBegründung
Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben. Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte.
Inhalt
Antrag vom 18.08.2014, OF 508/8
Betreff: Benutzungspflicht am Praunheimer Weg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben.
Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. August 2014 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.09.2014 im OBR 8 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)