Haushalt 2018 Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1
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Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus den Einnahmen der (Neu)vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt am Main ausreichend Mittel bereit zu stellen, um in der laufenden Wahlperiode jedes Jahr mindestens drei öffentliche Toiletten im Stadtgebiet neu zu errichten und insbesondere bei der Auswahl der ersten drei Standorte für das Jahr 2018 das Bahnhofsviertel, das nördliche Mainufer und die Konstablerwache zu berücksichtigen. Begründung: Eine Reihe deutscher Städte erhielt in der Vergangenheit im Rahmen der Vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum (werbefinanzierte) öffentliche Toiletten. Die Stadt Frankfurt hat sich allerdings aus juristischen Gründen dazu entschlossen, diese beiden Themen bei der Neuvergabe der Werberechte im vergangenen Jahr nicht miteinander zu verkoppeln und hat daher die Errichtung werbefinanzierter Toiletten nicht in die Ausschreibung aufgenommen. Nichtsdestotrotz ist der Wunsch nach kostenlosen (oder gegen ein nur geringes Entgelt benutzbare) öffentlichen Toiletten in vielen Teilen der Stadt weiterhin ein dringendes Bedürfnis, wie zahlreiche Initiativen verschiedener Ortsbeiräte in den vergangenen Jahren belegen. Der Ortsbeirat 1 fordert seit Jahren öffentlich zugängliche Toiletten im Bahnhofsviertel und am nördlichen Mainufer; zwei Gegenden also, in denen besonders häufig "Wildpinkler" zu beobachten sind, so dass es den Anwohnern und Besuchern dort inzwischen (im wahrsten Sinne des Wortes) "stinkt", dass Besucher dort regelmäßig an die Hauswände oder in die Grünanlagen pinkeln oder defäkieren. Ein weiterer wichtiger Standort ist die Konstablerwache. Nachdem die Neuvergabe der Werberechte im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Einnahmen für die Stadt Frankfurt als in der Vergangenheit geführt hat, ist es sinnvoll und wünschenswert, einen Teil dieser Mehreinnahmen für die Errichtung und den Betrieb dringend notwendiger Toilettenanlagen zu verwenden.
Inhalt
Antrag vom 22.01.2018, OF 498/1
Betreff: Haushalt 2018 Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aus den Einnahmen der (Neu)vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt am Main ausreichend Mittel bereit zu stellen, um in der laufenden Wahlperiode jedes Jahr mindestens drei öffentliche Toiletten im Stadtgebiet neu zu errichten und insbesondere bei der Auswahl der ersten drei Standorte für das Jahr 2018 das Bahnhofsviertel, das nördliche Mainufer und die Konstablerwache zu berücksichtigen.
Begründung: Eine Reihe deutscher Städte erhielt in der Vergangenheit im Rahmen der Vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum (werbefinanzierte) öffentliche Toiletten. Die Stadt Frankfurt hat sich allerdings aus juristischen Gründen dazu entschlossen, diese beiden Themen bei der Neuvergabe der Werberechte im vergangenen Jahr nicht miteinander zu verkoppeln und hat daher die Errichtung werbefinanzierter Toiletten nicht in die Ausschreibung aufgenommen. Nichtsdestotrotz ist der Wunsch nach kostenlosen (oder gegen ein nur geringes Entgelt benutzbare) öffentlichen Toiletten in vielen Teilen der Stadt weiterhin ein dringendes Bedürfnis, wie zahlreiche Initiativen verschiedener Ortsbeiräte in den vergangenen Jahren belegen. Der Ortsbeirat 1 fordert seit Jahren öffentlich zugängliche Toiletten im Bahnhofsviertel und am nördlichen Mainufer; zwei Gegenden also, in denen besonders häufig "Wildpinkler" zu beobachten sind, so dass es den Anwohnern und Besuchern dort inzwischen (im wahrsten Sinne des Wortes) "stinkt", dass Besucher dort regelmäßig an die Hauswände oder in die Grünanlagen pinkeln oder defäkieren. Ein weiterer wichtiger Standort ist die Konstablerwache. Nachdem die Neuvergabe der Werberechte im vergangenen Jahr zu deutlich höheren Einnahmen für die Stadt Frankfurt als in der Vergangenheit geführt hat, ist es sinnvoll und wünschenswert, einen Teil dieser Mehreinnahmen für die Errichtung und den Betrieb dringend notwendiger Toilettenanlagen zu verwenden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2018Sie sind hierOFOF 498/1Haushalt 2018 Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2018EAEA 94Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Drei öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 1Etatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP