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Niedenau: Verkehrssituation ruhender Verkehr

Vorlagentyp: OFSPD
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Nachdem nun die Baustellen in der Niedenau zwischen Guiollettstraße und Bockenheimer Landstraße beseitigt sind, parken die Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in absoluten Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen und damit verbunden auch auf den Gehwegen. Für die Fußgänger ist ein gefahrloses Begehen ihres Bereiches nicht mehr möglich. Rollstuhlfahrer, Kinderwagenführer oder Personen, die nebeneinander gehen möchten, werden an der ordentlichen Nutzung des Gehweges durch das rücksichtslose Parken gehindert. Das Ordnungsamt müht sich redlich ab, durch Verteilung von Bußgeldbescheiden Abhilfe zu schaffen. Diese Gebühren schrecken die Falschparker jedoch nicht. Oft genug wird mit Unverständnis reagiert. Damit den Fußgängern, Kinderwagenführer oder Rollstuhlfahrer ihre Wege auf dem ihnen zugewiesenen Gehwegen gesichert werden kann, fordert der Ortsbeirat die Abgrenzung der Gehwege von der Straße durch Poller. Dort, wo die Straßenbreite es zulässt, soll nach wohlwollender Prüfung Parken auf beiden Straßenseiten oder durch Schrägparken regulär ermöglicht werden. Dies würde auch zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs führen. Um den Autofahrern klar aufzuzeigen, welches Parkbuchten sind und was von der Straße Fahrbahn ist, sollen die Markierungen ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Dies insbesondere auch vor und im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße. In diesem Bereich ist die Straßenführung der Niedenau zweispurig (abbiegen links sowie abbiegen rechts und geradeaus). Die gleichen Maßnahmen müssen auch im Bereich zwischen Guiollettstraße und Friedrich- Ebert-Anlage geprüft und umgesetzt werden.

Inhalt

Antrag vom 12.05.2010, OF 492/2

Betreff:

Niedenau: Verkehrssituation ruhender Verkehr

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Fußgänger durch Abpollerung der Gehwege vor Falschparkern zu sichern,
  2. dort, wo es die Straßenbreite zulässt, weiteres Parken beidseitig oder durch Schrägparken in der Niedenau zuzulassen,
  3. die Markierungen auf dem Straßenbelag wieder gut sichtbar aufzufrischen bzw. den neuen Gegebenheiten klar sichtbar anzupassen.

Begründung:

Nachdem nun die Baustellen in der Niedenau zwischen Guiollettstraße und Bockenheimer Landstraße beseitigt sind, parken die Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in absoluten Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen und damit verbunden auch auf den Gehwegen. Für die Fußgänger ist ein gefahrloses Begehen ihres Bereiches nicht mehr möglich. Rollstuhlfahrer, Kinderwagenführer oder Personen, die nebeneinander gehen möchten, werden an der ordentlichen Nutzung des Gehweges durch das rücksichtslose Parken gehindert.

Das Ordnungsamt müht sich redlich ab, durch Verteilung von Bußgeldbescheiden Abhilfe zu schaffen. Diese Gebühren schrecken die Falschparker jedoch nicht. Oft genug wird mit Unverständnis reagiert.

Damit den Fußgängern, Kinderwagenführer oder Rollstuhlfahrer ihre Wege auf dem ihnen zugewiesenen Gehwegen gesichert werden kann, fordert der Ortsbeirat die Abgrenzung der Gehwege von der Straße durch Poller. Dort, wo die Straßenbreite es zulässt, soll nach wohlwollender Prüfung Parken auf beiden Straßenseiten oder durch Schrägparken regulär ermöglicht werden. Dies würde auch zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs führen.

Um den Autofahrern klar aufzuzeigen, welches Parkbuchten sind und was von der Straße Fahrbahn ist, sollen die Markierungen ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Dies insbesondere auch vor und im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße. In diesem Bereich ist die Straßenführung der Niedenau zweispurig (abbiegen links sowie abbiegen rechts und geradeaus).

Die gleichen Maßnahmen müssen auch im Bereich zwischen Guiollettstraße und Friedrich- Ebert-Anlage geprüft und umgesetzt werden.

Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2010Sie sind hier
    OFOF 492/2Niedenau: Verkehrssituation ruhender Verkehr
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Juni 2010OMOM 4285Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden VerkehrsDirektanregung
  3. 23. August 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1208Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden VerkehrsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 14.06.2010
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4285 2010 Die Vorlage OF 492/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie Wähler
Enthaltung:
FDP
zu Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 3.: Einstimmige Annahme

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