Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Keinen Leinenzwang für alle Hunde in Grünanlagen einführen!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

zu

  1. Hunde sollen möglichst tierartgerecht gehalten werden. Das ist in der Stadt schon schwierig genug. Sie brauchen Auslauf und das Spiel miteinander, sonst werden sie leicht aggressiv und gefährden Menschen und andere Hunde. Jetzt schon sind viele Hunde in den Grünanlagen, weil grüne Flächen in der Stadt knapp sind und viele Menschen Hunde halten. Wenn allgemeiner Leinenzwang in Grünanlage eingeführt werden würde, würden sich die Hunde auf den wenigen dafür gekennzeichneten Flächen noch mehr konzentrieren. Außerdem würde man dadurch die Nichtbeachtung der Anleinpflicht fördern, weil viele bitte wenden HundebesitzerInnen diese Vorschrift unvernünftig finden. Es soll auch nicht gefördert werden, dass viele HundebesitzerInnen täglich mit dem Auto raus ins Feld fahren, um ihren Hunden den nötigen Auslauf zu ermöglichen. In Grünanlagen sollen unterschiedliche Nutzungen möglich sein. Die bisher vorhandenen Vorschriften reichen dazu völlig aus und sollten auch verstärkt vom Ordnungsamt überwacht werden: keine Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen Leinenpflicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde Auch in B 947 heisst es, dass in Bereichen, in denen alle Hunde angeleint werden müssen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Tierschutz zu beachten sind. zu
  2. Nach B 947 kann ein Hundeführerschein nur durch eine landesweite Bestimmung geregelt werden. Ein Hundeführerschein wäre sinnvoll, da manche HundebesitzerInnen die bestehenden Vorschriften nicht kennen und es immer mehr schlecht erzogene und unfolgsame Hunde gibt. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 9 Beratungsergebnisse:
  3. Sitzung des OBR 9 am 10.05.2001, TO I, TOP 92 Beschluss:
  4. Die Vorlage OF 48/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  5. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darum zu bitten den Vortrag des Magistrats M 81 zurückzustellen und die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 9 zu setzen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
  6. Sitzung des OBR 9 am 07.06.2001, TO I, TOP 6 Unterbrechung der Sitzung von 20.35 Uhr bis 20.40 Uhr. Beschluss: Anregung OA 60 2001
  7. Die Vorlage M 81 wird unter Hinweis auf OA 60 zurückgewiesen.
  8. Die Vorlage OF 52/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Vortrag des Magistrats, M 81 - Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt -, sieht vor, dass es untersagt werden soll, Hunde außer auf den hierfür gekennzeichneten Flächen, unangeleint laufen zu lassen. Der Satzungsgeber hat diese Ausnahmen unzureichend konkretisiert. Insbesondere gibt es im Ortsbezirk 9 Grünflächen, in denen die Anwendung des Vortrages des Magistrats, M 81, als nicht sinnvoll erscheint. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
  9. Der Vortrag des Magistrats, M 81, wird abgelehnt. 2.
    • a)Bei Grünanlagen entscheidet der zuständige Ortsbeirat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR weiterhin, auf welchen Flächen Hunde angeleint werden müssen. 2.
    • b)Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie er gedenkt, die in dem Vortrag des Magistrats, M 81, enthaltenen Auflagen und Verbote durchzusetzen und zu ahnden? Welche Höchstbuße ist vorgesehen?
  10. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Land Hessen für die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins einzusetzen."
  11. Die Vorlage OF 91/9 wird abgelehnt.
  12. Die Vorlage OF 48/9 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu
  13. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Kenntnis) zu
  14. CDU, GRÜNE und F.D.P. gegen SPD und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung PDS zu
  15. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Annahme)

Inhalt

Antrag vom 10.05.2001, OF 48/9

Betreff:

Keinen Leinenzwang für alle Hunde in Grünanlagen einführen!

Vorgang:

M 81/01; B 947/00

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Punkt 3 des § 2 Abschnitt (2) des Entwurfs der Grünanlagensatzung (M 81) wird "oder Hunde in den Grünanlagen außer auf den hierfür gekennzeichneten Flächen, unangeleint laufen zu lassen oder an mehr als zwei Meter langen Leinen zu führen -" ersatzlos gestrichen.

den Magistrat aufzufordern, sich beim Land einzusetzen für die Einführung eines Hundeführerscheins.

Begründung:

zu

  1. Hunde sollen möglichst tierartgerecht gehalten werden. Das ist in der Stadt schon schwierig genug. Sie brauchen Auslauf und das Spiel miteinander, sonst werden sie leicht aggressiv und gefährden Menschen und andere Hunde. Jetzt schon sind viele Hunde in den Grünanlagen, weil grüne Flächen in der Stadt knapp sind und viele Menschen Hunde halten. Wenn allgemeiner Leinenzwang in Grünanlage eingeführt werden würde, würden sich die Hunde auf den wenigen dafür gekennzeichneten Flächen noch mehr konzentrieren. Außerdem würde man dadurch die Nichtbeachtung der Anleinpflicht fördern, weil viele bitte wenden HundebesitzerInnen diese Vorschrift unvernünftig finden. Es soll auch nicht gefördert werden, dass viele HundebesitzerInnen täglich mit dem Auto raus ins Feld fahren, um ihren Hunden den nötigen Auslauf zu ermöglichen. In Grünanlagen sollen unterschiedliche Nutzungen möglich sein. Die bisher vorhandenen Vorschriften reichen dazu völlig aus und sollten auch verstärkt vom Ordnungsamt überwacht werden: keine Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen Leinenpflicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde Auch in B 947 heisst es, dass in Bereichen, in denen alle Hunde angeleint werden müssen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Tierschutz zu beachten sind. zu
  2. Nach B 947 kann ein Hundeführerschein nur durch eine landesweite Bestimmung geregelt werden. Ein Hundeführerschein wäre sinnvoll, da manche HundebesitzerInnen die bestehenden Vorschriften nicht kennen und es immer mehr schlecht erzogene und unfolgsame Hunde gibt. Antragstellende Fraktion: GRÜNEZuständige Ortsbeiräte: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Mai 2001 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.06.2001 im OBR 9 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 1 · 10.05.2001
TO I, TOP 92
Beraten
1. Die Vorlage OF 48/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung darum zu bitten den Vortrag des Magistrats M 81 zurückzustellen und die Vorlage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ortsbeirates 9 zu setzen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 2 · 07.06.2001
TO I, TOP 6
Erledigt
Anregung OA 60 2001 1. Die Vorlage M 81 wird unter Hinweis auf OA 60 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 52/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Vortrag des Magistrats, M 81 - Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt -, sieht vor, dass es untersagt werden soll, Hunde außer auf den hierfür gekennzeichneten Flächen, unangeleint laufen zu lassen. Der Satzungsgeber hat diese Ausnahmen unzureichend konkretisiert. Insbesondere gibt es im Ortsbezirk 9 Grünflächen, in denen die Anwendung des Vortrages des Magistrats, M 81, als nicht sinnvoll erscheint. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats, M 81, wird abgelehnt. 2.a) Bei Grünanlagen entscheidet der zuständige Ortsbeirat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR weiterhin, auf welchen Flächen Hunde angeleint werden müssen. 2.b) Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie er gedenkt, die in dem Vortrag des Magistrats, M 81, enthaltenen Auflagen und Verbote durchzusetzen und zu ahnden? Welche Höchstbuße ist vorgesehen? 3. Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Land Hessen für die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins einzusetzen." 3. Die Vorlage OF 91/9 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 48/9 wird für erledigt erklärt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrünePDS
Ablehnung:
SPDREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDREP
Enthaltung:
PDS
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrünePDS
Ablehnung:
SPDREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Kenntnis) zu 2. CDU, GRÜNE und F.D.P. gegen SPD und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung PDS zu 3. CDU, GRÜNE, F.D.P. und PDS gegen SPD und REP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen