Bordsteinabsenkung Berkersheimer Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichen
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Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Auf dem "Berkersheimer Weg" gegenüber der Einmündung der Straße "Am Gabelacker" den Bordstein abzusenken. Begründung: Damit soll ermöglicht werden das die radfahrende Bevölkerung welche aus der Siedlung kommt, den Radweg in Richtung Eschersheim nutzen kann.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2018, OF 474/9
Betreff: Bordsteinabsenkung Berkersheimer Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Auf dem "Berkersheimer Weg" gegenüber der Einmündung der Straße "Am Gabelacker" den Bordstein abzusenken.
Begründung: Damit soll ermöglicht werden das die radfahrende Bevölkerung welche aus der Siedlung kommt, den Radweg in Richtung Eschersheim nutzen kann.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018Sie sind hierOFOF 474/9Bordsteinabsenkung Berkersheimer Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juni 2018OMOM 3367Bordsteinabsenkung Berkersheimer Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichenDirektanregung
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1991Bordsteinabsenkung Berkersheimer Weg/Am Gabelacker: Nutzung Fahrradweg ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme