Stehen Rad- und Rollerfahrer auf den Gehwegen unter Schutz?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob die Ortspolizei gegen Rad- und Rollerfahrer, die gefährdend auf Gehwegen fahren, vorgehen kann. Dies geschieht, da Mitarbeiter der Ortspolizei angaben, dass dies nicht ihre Aufgabe sei. Ziel ist es, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
ob es stimmt, daß der Ortspolizei verboten ist, gegen Rad- und Rollerfahrer vorzugehen, die illegal und fußgängergefährdend auf Gehwegen unterwegs sind.
Begründung
Mitarbeiter der Ortspolizei, die darauf angesprochen wurden, sagten aus, dies sei nicht ihre Aufgabe, sie kümmerten sich nur um falschparkende KfZ.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. August 2022 brachte BFF im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2022 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)