Neuer Standort der hfmdk nur auf dem Kulturcampus
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Kulturcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in der Frankfurter Rundschau vom 16.11.2017 gemachten Vorschlag zur möglichen Unterbringung der hfmdk im ehemaligen Polizeipräsidium zum Anlass zu nehmen, 1. die bisherige Standortwahl auf dem Areal des Kulturcampus zu bestätigen und 2. auf das Land Hessen zuzugehen und die Bereitschaft zu signalisieren, die zur Realisierung erforderlichen weiteren Planungsschritte jederzeit gemeinsam anzugehen. Begründung: Geht einfach nur so und nicht anders!
Inhalt
Antrag vom 14.11.2017, OF 458/2
Betreff: Neuer Standort der hfmdk nur auf dem Kulturcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den in der Frankfurter Rundschau vom 16.11.2017 gemachten Vorschlag zur möglichen Unterbringung der hfmdk im ehemaligen Polizeipräsidium zum Anlass zu nehmen, 1. die bisherige Standortwahl auf dem Areal des Kulturcampus zu bestätigen und 2. auf das Land Hessen zuzugehen und die Bereitschaft zu signalisieren, die zur Realisierung erforderlichen weiteren Planungsschritte jederzeit gemeinsam anzugehen.
Begründung: Geht einfach nur so und nicht anders!Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2017Sie sind hierOFOF 458/2Neuer Standort der hfmdk nur auf dem KulturcampusOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2017OMOM 2510Neuer Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main nur auf dem KulturcampusDirektanregung
- 9. März 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 570Neuer Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main nur auf dem KulturcampusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme